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Ist die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 35a EStG auch für Aufwendungen, die als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder agB abgezogen werden können, möglich?
Steuerfach-Scout Einkommensteuer von Dominik Zorn

Ist die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 35a EStG auch für Aufwendungen, die als Werbungskosten , Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder agB abgezogen werden können,...Einkommensteuergesetzes stehen Betriebsausgaben und Werbungskosten  vor den Sonderausgaben und haben entsprechend Vorrang, selbst wenn der Tatbestand für Betriebsausgaben/Werbungskosten  und Sonderausgaben gleichzeitig

Auf was sollte bei der verbilligten Vermietung geachtet werden, damit der Werbungskostenabzug in vollem Umfang erhalten bleibt?
Steuerfach-Scout Einkommensteuer von Dominik Zorn

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