BVerfG vom 26.3.2025 - 2 BvR 1505/20 - NJW 2025, 1713 - Solidaritätszuschlag 2020/2021).
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Falle eines Aktienkaufs kurz vor dem Dividendenstichtag ein Finanzamt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags im Jahr 2009 allein mit der Begründung versagen, der Steuerpflichtige hätte...im Falle eines Aktienkaufs kurz vor dem Dividendenstichtag die Anrechnung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags allein mit der Begründung versagt
bestehen, wenn die Steuerfestsetzung mit einer Minderung der Einkünfte um die Abzugsbeträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag ) von der Finanzverwaltung innerhalb...zu ändern— die Anrechnung der auf die bescheinigten Dividendenbezüge entfallenden Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags . Zur Begründung führte es aus: Die
(Az. 5 V 326/19) sowie des Amtsgerichts … (Az. …) waren beigezogen. Die Klage hinsichtlich des Solidaritätszuschlages hat der Kläger in der mündlichen
Gewinn. Auf den Gewinn kämen zusätzlich Gewerbe- und Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag hinzu. Daraus ergebe sich zweifelsfrei...(Gesamtsteuerbelastung) mit Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag in ihrem Grundrecht auf
Gewinn. Auf den Gewinn kämen zusätzlich Gewerbe- und Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag hinzu. Daraus ergebe sich zweifelsfrei...(Gesamtsteuerbelastung) mit Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag in ihrem Grundrecht auf
Mithin hat das Landgericht im Ausgangspunkt rechtsfehlerfrei Einkommensteuerverkürzungsbeträge einschließlich Solidaritätszuschläge festgestellt, die die vom Finanzamt
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO ). Der Senat stellt klar, dass die Entscheidung nicht den Solidaritätszuschlag erfasst. Soweit das FG-Urteil diesen
Senats vom 26. März 2025 - 2 BvR 1505/20 -, Rn. 55 - Solidaritätszuschlag 2020/2021). Dies gilt selbst dann,
rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten. Er ist zu ändern, soweit darin Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auf Rabatte zugunsten von...3. Der streitige Bescheid ist daher insoweit zu korrigieren, als in ihm Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auf sonstige Sachbezüge
BVerfG vom 26.3.2025 - 2 BvR 1505/20 - NJW 2025, 1713 - Solidaritätszuschlag 2020/2021).
2019 wurde ein Bruttoarbeitslohn i.H.v. xxxx €, vorausgezahlte Lohnsteuer i. H. v. xxx € sowie Solidaritätszuschlag i.H.v. xx € erklärt.
Die Kläger beantragen, die Festsetzung der Einkommensteuer 2018 und des Solidaritätszuschlages vom XX.XX.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom XX.XX.2020 aufzuheben und die Einkommensteuer sowie den...€ Die Bank behielt bei der Auszahlung 674,40 € Kapitalertragsteuer und 37,10 € Solidaritätszuschlag ein.
Klägers (Depotbank) eine Provision (69,90 €) und zahlte nach Abzug von Kapitalertragsteuer (674,70 €) und Solidaritätszuschlag (37,10 €) 39.038,06 € an den...tatsächlich erzielten Gewinn 711,80 € Steuern abgeführt worden (Kapitalertragsteuer 674,70 € und Solidaritätszuschlag 37,10 €). Das entspreche einem
der Anteile). Auf diesen Saldo entfällt rechnerisch eine Steuerlast von 592 € (Abgeltungsteuer 561 € und Solidaritätszuschlag 31 €).
Von dem Veräußerungserlös von 139.039,92 € behielt die Depotbank Kapitalertragsteuer (7.580,55 €), Solidaritätszuschlag (416,93 €) und Kirchensteuer
20.06.2025 gegenüber dem Kläger einen Festsetzungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag , Kirchensteuer, BAV-Förderungsbetrag
zu. Die GmbH behandelte sie steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und behielt Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag ein. In ihren
erklärte R einen Bruttoarbeitslohn des I für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2019, vorausgezahlte Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag . Zudem machte er Vorsorgeaufwendungen
von unrichtigen Steuerbescheinigungen mit Wissen und Wollen des Angeklagten unberechtigt Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt rund 374 Mio. €...6 2. Das Landgericht hat von diesen Bonuszahlungen pauschal einen Lohnsteuersatz samt Solidaritätszuschlag von 47,475 Prozent abgezogen. Zur