Schnelle Antwort

Die Umsatzsteuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 % der Bemessungsgrundlage. Für bestimmte Umsätze gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Im Taxiverkehr und bestimmten anderen Personenbeförderungen gilt der ermäßigte Steuersatz nur, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. ( § 12UStG)

BMF v. 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04
Verwaltung Ermäßigter Steuersatz für die in der Anlage 2 des UStG bezeichneten Gegenstände

bedarf. Die Umsätze der in der Liste aufgeführten Silbermünzen unterliegen regelmäßig dem allgemeinen Steuersatz . Der Unternehmer kann jedoch hierfür den ermäßigten Steuersatz  in Anspruch nehmen,...allgemeinen Steuersatz  unterliegenden Silbermünzen nicht aufgenommen sind. Die Liste der dem allgemeinen Steuersatz  unterliegenden Silbermünzen wird

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