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Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. ( § 19 Abs. 1UStG)

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025
BMF, Schreiben im Entwurf v. 13.6.2024 - III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007
Aufsatz von Carsten Timm, USt direkt digital 12/2024 S. 15

BMF-Schreiben, dass die obligatorischen E-Rechnungen auch im Gutschriftsverfahren, für Reverse-Charge-Umsätze, für Kleinunternehmer , für Umsätze, die der...die die Differenzbesteuerung angewendet wird, gelten. Die Regelungen gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger Kleinunternehmer , Land- und Forstwirt oder ein

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