Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Vorschriften -...Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen
Trefferliste
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand.§ 147 Abs. 3 AO
werden. Weiterhin wurde zur Sicherung des Steuersubstrats und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken,
entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in...§§ 238 ff. HGB ) und damit die in diesem Schreiben enthaltenen Anforderungen beachtet werden. Die Aufbewahrungsfrist für die Verfahrensdokumentation läuft nicht ab, soweit und solange die
von Buchungsbelegen von zehn Jahren auf acht Jahre verkürzt. Die Erleichterung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des...§ 147 Abs. 3 AO . Prüfer: Hinsichtlich der dort genannten Unterlagen sind Aufbewahrungsfristen zu beachten. In Bezug auf
bzw. 10 Jahre aufzubewahren. Aus Spezialgesetzen oder auch privatrechtlichen Vereinbarungen können sich auch andere Aufbewahrungsfristen ergeben, z. B. für Krankenhäuser,...durch eine gewinnmindernde Rückstellung (für ungewisse Verbindlichkeiten) bilanziell zu berücksichtigen. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des
5. Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungsunternehmen...[i] Verkürzung der Aufbewahrungsfrist wird wieder rückgängig gemacht Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege soll für Banken,
hinsichtlich der Aufbewahrungspflicht für Rechnungen). Davon betroffen sind alle Buchungsbelege, deren Aufbewahrungsfrist zum...§ 147 Abs. 4 AO erst mit Verzögerungen beginnen, z. B. die zehnjährige Aufbewahrungsfrist für „Bücher“ nach
andere dieser Gemeinschafter zumindest eine Ablichtung der Rechnung aufzubewahren. (2) 1 Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung...Unternehmer und der Leistungsempfänger haben ein Doppel der Rechnung zehn Jahre aufzubewahren. 2 Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des
1. Januar 2025 geltenden Fassung abweichend von Satz 1 erstmals auf Unterlagen anzuwenden, deren Aufbewahrungsfrist nach § 14b Absatz 1 Satz 1 in der...1. Januar 2025 geltenden Fassung ist auf alle Rechnungen anzuwenden, deren Aufbewahrungsfrist am
erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muss insbesondere sichergestellt sein, dass während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten jederzeit verfügbar
auf maschinell lesbaren Datenträgern (DV-gestützte Buchführung) müssen die Daten innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unverzüglich lesbar gemacht werden
Für abgesandte Lieferscheine, die keine Buchungsbelege nach Absatz 1 Nummer 4 sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Versand der Rechnung. 5 Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab,...3 Bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege nach Absatz 1 Nummer 4 sind, endet die Aufbewahrungsfrist mit dem Erhalt der Rechnung.
). 3 Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre (
192 Aufbewahrungsfristen ...steuerlichem Bezug anzufordern. [93] Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen diese Frist unberührt. Die Aufbewahrungsfrist läuft jedoch nicht ab, soweit und
§ 147 Abs. 3 Satz 2 AO ergebende Aufbewahrungspflicht (Anknüpfung der Aufbewahrungsfrist an die Festsetzungsfrist)...§ 147 Abs. 3 AO ; hier: 1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach
sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen. Die im Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebliche sechsjährige Aufbewahrungsfrist verlängert sich; sie endet hier nicht
ist. Es muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass die Daten des elektronischen Fahrtenbuchs bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist für ein Fahrtenbuch unveränderlich
Geldbuße bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten (z.B. keine Rechnungsausstellung, Verstoß gegen Aufbewahrungsfrist zehn/acht Jahre) bis...AO Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen der Identifizierung
§ 147 Abs. 3 Satz 2 AO ergebende Aufbewahrungspflicht (Anknüpfung der Aufbewahrungsfrist an die Festsetzungsfrist)...§ 147 Abs. 3 AO ; hier: 1. Anwendungszeitpunkt der Aufbewahrungsfristen nach
§ 18 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 2a UStG von 7.500 € auf 9.000 €, Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Rechnungen nach