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Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand.§ 147 Abs. 3 AO

BMF v. 28.11.2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001
Verwaltung Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist  nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in...§§ 238 ff. HGB ) und damit die in diesem Schreiben enthaltenen Anforderungen beachtet werden. Die Aufbewahrungsfrist  für die Verfahrensdokumentation läuft nicht ab, soweit und solange die

Mündliche Steuerberaterprüfung 2026 – Simulierte Prüfungsgespräche
Bilanzsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht und weitere Rechtsgebiete
Aufsatz von Phelina Sankat und Dr. Ingmar Schörck, SteuerStud 1/2026 S. 21

von Buchungsbelegen von zehn Jahren auf acht Jahre verkürzt. Die Erleichterung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist  am Tag nach der Verkündung des...§ 147 Abs. 3 AO . Prüfer: Hinsichtlich der dort genannten Unterlagen sind Aufbewahrungsfristen  zu beachten. In Bezug auf

BMF v. 01.10.2010 - IV D 3 -S 7015/10/10002
Verwaltung Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes -Umsatzsteuer-Anwendungserlass(UStAE)

andere dieser Gemeinschafter zumindest eine Ablichtung der Rechnung aufzubewahren. (2)  1 Die Aufbewahrungsfrist  beträgt zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung...Unternehmer und der Leistungsempfänger haben ein Doppel der Rechnung zehn Jahre aufzubewahren. 2 Die Aufbewahrungsfrist  beginnt mit dem Schluss des

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