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BSG, Urteil v. 02.12.2025 - B 7 AS 30/24 R
Rechtsprechung Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022 - Mehrbedarf - Aufwendungen im Zusam...

des LSG schuldete der Kläger seinen Eltern zwar keine Zahlungen für Mietzins, sondern lediglich eine monatliche Abschlagszahlung  für anfallende Neben- und Heizkosten, die mit insgesamt 100 Euro beziffert wird....erfolgt sei. Ihm stünden monatlich 100 Euro als Leistung für Unterkunft und Heizung zu, weil er in dieser Höhe zu Abschlagszahlungen  an seine Eltern verpflichtet sei.

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