8 Jahre Anzahlungsunterlagen (soweit kein Buchungsbeleg)...8 Jahre Abschlagszahlungen
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Ergänzend dazu verständigten sich die Vertragspartner darauf, dass K zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres einen Vorschuss i. H. von 10.000 € für die durch...Da die vertraglich geregelten Leistungen noch nicht erbracht wurden, sind die vereinnahmten Beträge als Anzahlung für noch zu erbringende sonstige
von 5.000 € unberücksichtigt; dies gilt auch für nachträgliche Teilrückabwicklungen. Im Fall einer Anzahlungsrechnung ist für die Prüfung der Betragsgrenze von 5.000 € auf den gesamten...als vorgelegt, wenn der Antrag zwar lediglich Angaben zu der Endrechnung enthält und die Endrechnung die in den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene USt in Abzug bringt, die
und die Zahlung geleistet worden ist. Das Recht auf Vorsteuerabzug hinsichtlich der Leistung einer Anzahlung darf dem potenziellen Erwerber der betreffenden Gegenstände nicht versagt werden, wenn diese Anzahlung ...für diesen Zweck tätigt. Leistet der Unternehmer für die Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung eine Anzahlung , bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, so ist für den Vorsteuerabzug auf
3.6.1 Anzahlungsrechnungen ...Die Verpflichtung zur Rechnungserteilung gilt nicht für den Fall, dass der Unternehmer eine Anzahlung erhält, bevor die innergemeinschaftliche Lieferung bewirkt worden ist. Die Anzahlung ist ohne Einfluss auf die
Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG ). Diese Regelung gilt für Anzahlungen , Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen. Auf die betragsmäßige Höhe der Anzahlung kommt es nicht an. Die Regelung über die...§ 4 UStG fällt, so braucht auch die Anzahlung nicht der Steuer unterworfen zu werden. Dagegen ist die Anzahlung zu versteuern, wenn bei ihrer
Änderungsvorschrift entstanden ist. Dies kann z. B. in Fällen der Istbesteuerung oder in Anzahlungsfällen der Fall sein. Die Berechnung...1307 Ist die Steuersatzerhöhung frühzeitig bekannt, so kann in den Anzahlungsrechnungen , die vor dem Zeitpunkt der
Leistung im Zusammenhang mit einer Vielzahl im In- und Ausland belegener Grundstücke und erhält er hierfür eine Anzahlung , richtet sich der Leistungsort auch
Abschnitts 13b.1 Abs. 2 Nr. 12 und 13 ist auch im Fall einer Anzahlungsrechnung für die Prüfung der Betragsgrenze von 5 000 € auf den gesamten wirtschaftlichen Vorgang und nicht auf den Betrag in der
1 Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen usw. führen jedoch bereits mit
des § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B „in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen“ Abschlagszahlungen . 3 Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung und...6 Soweit das Entgelt laut Schlussrechnung die geleisteten Abschlagszahlungen übersteigt, entsteht die Steuer
5 Die während des Ablesezeitraums geleisteten Abschlagszahlungen der Tarifabnehmer sind nicht als
entsteht die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (z. B. Anzahlungen, Abschlagszahlungen , Vorauszahlungen) vor Ausführung der...Geschäftsverbindung mit regelmäßig sich wiederholenden Aufträgen, kann sich ergeben, dass es sich dennoch um eine Anzahlung für eine künftige Leistung handelt,
noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet, handelt es sich um eine Rechnung über eine Anzahlung , in der die Angabe des Zeitpunkts
§ 14 Abs. 2 Satz 7 UStG ) sowie für Anzahlungsrechnungen (
2 In Rechnungen über Lieferungen oder sonstige Leistungen, auf die eine Voraus- oder Anzahlung geleistet wurde, müssen die Gegenstände der Lieferung oder die Art der sonstigen Leistung zum Zeitpunkt der Voraus-...An die Stelle des Entgelts für die Lieferung oder sonstige Leistung tritt in einer Rechnung über eine Voraus- oder Anzahlung die Angabe des vor der Ausführung
bereits für einen Zeitraum vor Ausführung der sonstigen Leistung den Vorsteuerabzug vornehmen konnte (Voraus- und Anzahlung )....§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zu, da er im Zeitpunkt der Anzahlung beabsichtigte, den Pkw für zum
Vorsteuerabzug ist die Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs entscheidend, im Fall der Anzahlung oder Vorauszahlung die im Zeitpunkt der Anzahlung oder Vorauszahlung gegebene
Computerprogramme; Werbeleistungen; Anzahlung für längerfristiges Mietleasing.