Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
Die ESMA veröffentlichte am 27.5.2024 den 29. Auszug aus der Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen. Sie betreffen die IFRS-Rechnungslegung und die Berichterstattung alternativer Leistungskennzahlen (APM).
Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) und EFRAG haben am 20.6.2024 gemeinsam ein Mapping der Übereinstimmung zwischen den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und den von der TNFD empfohlenen Angaben und Kennzahlen veröffentlicht.
In seiner 276. Sitzung hat der FAB IDW RS FAB 41 (Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss) ohne materielle Änderungen gegenüber dem Entwurf verabschiedet.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
Die ESMA veröffentlichte am 27.5.2024 den 29. Auszug aus der Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen. Sie betreffen die IFRS-Rechnungslegung und die Berichterstattung alternativer Leistungskennzahlen (APM).
Die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) und EFRAG haben am 20.6.2024 gemeinsam ein Mapping der Übereinstimmung zwischen den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und den von der TNFD empfohlenen Angaben und Kennzahlen veröffentlicht.
In seiner 276. Sitzung hat der FAB IDW RS FAB 41 (Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss) ohne materielle Änderungen gegenüber dem Entwurf verabschiedet.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis eines Veräußerungsverlusts aus Ein-Objekt-Tochterunternehmen im Konzern“.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
In diesem Beitrag wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erläutert und die buchhalterische Behandlung anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.
Die neue Gesetzgebung erfordert von Unternehmen die Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Standards nicht nur in den eigenen Betrieben, sondern entlang der gesamten Lieferkette.
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2024 in Kraft getreten und hat den Bilanzierern eine Problematik beim Eigenkapitalausweis gebracht, die es zu lösen gilt.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berichtszeitraum bei bisher pflichtwidrig unterlassener Berichterstattung nach EntgTranspG“
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen.
Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.
Mietverhältnisse für gewerblich zu nutzende Räumlichkeiten werfen regelmäßig vielfältige Bilanzierungsfragen auf. Der Beitrag widmet sich der bilanziellen Abbildung von Ein- und Umbauten sowie damit zusammenhängenden Verpflichtungen.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Bilanzierung der Steuerklausel aus einem Anteilskauf bei drei Beteiligten“.
Geschäftsunterlagen sind zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren, unabhängig davon, ob diese in Papierform oder elektronischer Form vorliegen. Bilanzierende Unternehmer können die künftigen Aufwendungen bereits heute durch die Bildung einer Aufbewahrungsrückstellung steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juni 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Der aktuelle Praxisfall behandelt das Thema „Berücksichtigung eines noch nicht bewilligten Investitionszuschusses bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Anlagen im Bau“.