Ablauf eines Unternehmensverkaufs
Nachdem im ersten Teil der Beitragsreihe zur Unternehmensnachfolge der Nachfolgeprozess im Ganzen besprochen wurde, geht es in diesem Beitrag um den Ablauf eines Unternehmensverkaufs.
Nachdem im ersten Teil der Beitragsreihe zur Unternehmensnachfolge der Nachfolgeprozess im Ganzen besprochen wurde, geht es in diesem Beitrag um den Ablauf eines Unternehmensverkaufs.
„Was soll ich tun?“ ist die Quintessenz jedes Beratungsauftrages – und nicht die Frage „Was soll ich lassen?“. Dabei ist letztere Frage wichtiger, wenn nicht der kurzfristige Erfolg, sondern das langfristige Überleben eines Geschäftsmodells im Mittelpunkt steht.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Element, welches Arbeitgeber nicht aus den Augen verlieren sollten, wenn es darum geht, den Mitarbeitern ein interessantes Angebot zu machen.
In Zeiten volatiler Wirtschaftsentwicklungen kommt einer korrekten Kostenplanung und -kontrolle eine wesentliche Bedeutung bei der Steuerung von Unternehmen zu. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel die der Planung zugrundeliegende Auslastung von der tatsächlich realisierten Auslastung differiert.
Die wohl wichtigste Nachricht für die Finanzmärkte im ersten Halbjahr 2024 dürfte die Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 6.6.2024 gewesen sein. Wie erwartet, hat die EZB erstmals seit fünf Jahren den Hauptrefinanzierungssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 4,25 % gesenkt. Der Einlagensatz beträgt jetzt 3,75 % – statt vorher 4,0 %.
Jedes Unternehmen hat Eigenkapital. Doch viele Unternehmen haben keine Eigenkapitalpolitik. Das heißt: Die Unternehmen steuern Höhe und/oder Struktur ihres Eigenkapitals nicht gezielt. Damit verschenken sie oft geschäftliche Vorteile.
In dieser Beitragsreihe erhalten Sie Hinweise zum vereinfachten Ertragswertverfahren bei der Unternehmensbewertung von KMU. In Teil 3 wird die im Themenpaket von „NWB-BB" enthaltene Arbeitshilfe „Unternehmensbewertung (einfaches Ertragswertverfahren)“ anhand eines Praxisbeispiels veranschaulicht.
Gute Passwörter sind ein wichtiger Schutz gegen Missbrauch von Anwendungen durch Cyber-Kriminelle. Doch sie sind schwer zu merken und für jeden Account sollte man ein eigenes Passwort haben. Mit einem Passwortmanager ist es möglich, viele Dienste mit starken Passwörtern zu versehen. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2 FA) genutzt werden. Es handelt sich um eine weitere Sicherheitsabfrage, z. B. als Code oder per SMS. Zahlreiche Dienste bieten diese Möglichkeit inzwischen aktiv an. Mehr dazu z. B. unter https://go.nwb.de/rfwvb.
Mit dem sogenannten Risikoradar stellt die Transferstelle CYBERsicher einen Überblick über die sechs größten Herausforderungen im Bereich der Cyber-Sicherheit dar, etwa Phishing, Passwortschutz oder Malware, und zeigt gleichzeitig auf, wie diesen begegnet werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter https://go.nwb.de/oyfab.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. hat eine Übersicht von Q&As und Whitepaper zur schnellen Hilfe bei Rechtsfragen im Handel sowie Muster-AGB veröffentlicht. Die Dokumente sind unter https://go.nwb.de/zx1oe zu finden. Es ist eine Registrierung erforderlich, danach sind die Unterlagen kostenlos und vollumfänglich nutzbar.
E-Bikes gehören in vielen Betrieben inzwischen zum Alltag. Doch die Anschaffung ist teuer. Je Rad kommen schnell bis zu 5.000 € zusammen. Unternehmer und Gewerbetreibende können prüfen, ob sich mit dem Kauf gebrauchter E-Bikes Kosten sparen lassen. Es gibt spezialisierte Anbieter, die gut erhaltene und gewartete Räder anbieten, wie z. B. rebike ( https://go.nwb.de/30c8x), Upway ( https://go.nwb.de/uz9xn) und revelo ( https://go.nwb.de/v65x4). Interessenten sollten sich nach der Qualität von Akku, Rahmen und Komponenten erkundigen und eine Probefahrt vornehmen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat unter https://go.nwb.de/94ulb neue Checklisten zu Themen bereitgestellt, die für Gründer wichtig sind. Behandelt werden u. a. die Erstellung eines Businessplans, Gründungsmöglichkeiten, Rechtsformen, Steuern und Versicherungen. Die Listen sollen auf den Weg in die berufliche Selbständigkeit helfen und einen Überblick über wesentliche Schritte in der Gründungs- und Startphase eines Unternehmens geben.
Um global wettbewerbsfähig zu bleiben und Wachstum und Innovation in Europa zu stärken, hat die EU die Programme „Horizon Europe“ und „Digital Europe“ zur Unterstützung von Forschung, Innovation und Technologieentwicklung etabliert. Dabei werden u. a. Projekte zur Cyber-Sicherheit, künstlicher Intelligenz und digitaler Infrastruktur gefördert. Die Förderquoten liegen bei 50 bis 100 %. Die Programme wenden sich explizit auch an KMU. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/h4phc.
Der aktuelle KfW-Gründungsmonitor 2024 zeigt, dass die Anzahl der Gründungen in Deutschland wieder zunimmt: Gegenüber 2022 ist die Anzahl der Gründungen 2023 um rund 3 % gestiegen. Die meisten Gründungen gab es im Dienstleistungssektor und im produzierenden Gewerbe. Internetnahe Gründungen haben einen Anteil von gut 20 %. Berater sollten prüfen, ob es (wieder mehr) Sinn macht, sich mit Gründungsthemen wie Businessplan oder Finanzierung zu befassen. Zum Gründungsmonitor gelangen Sie unter https://go.nwb.de/ke6ft (PDF).
Geschäfts- und Privatreisende müssen damit rechnen, dass Knöllchen für mögliche Verkehrsvergehen auch in Deutschland vollstreckt werden. Seit Mai 2024 werden Bußgelder ab 70 € bzw. 80 Schweizer Franken vom Bundesamt der Justiz eingetrieben. Da Verkehrsvergehen in der Schweiz grundsätzlich teuer sind, ist die Grenze schnell erreicht. Zwar können die Bußgelder in Deutschland „ausgesessen“ werden. Wer aber erneut in die Schweiz einreist, muss dort mit einer Vollstreckung rechnen.
Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist laut Creditreform wegen der schwachen Konjunktur im ersten Halbjahr 2024 um fast 30 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das entspricht rund 11.000 Insolvenzen. Das ist der höchste Stand seit fast zehn Jahren ( https://go.nwb.de/kf2du). Geschätzte 133.000 Beschäftigte waren betroffen und viele Unternehmen bzw. Lieferanten müssen nun damit rechnen, dass ihre Rechnungen nicht mehr beglichen werden. Das belastet die eigene Liquidität. Grundsätzlich bedeutet das für Firmen, dass sie besonders sorgfältig bei der Auswahl der Geschäftspartner sein und ihr Forderungsmanagement kontinuierlich verbessern sollten. Falls möglich, sollten hohe Anzahlungen genommen, Lastschriften oder Kartenzahlungen verlangt werden.
Am 5.7.2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2024/1760). Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Juli 2024 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins zum 1.1.2024 auf 3,62 % angehoben. Damit dürfen Unternehmen Privatkunden künftig 8,37 % und Geschäftskunden 12,37 % Verzugszinsen berechnen.
Wenn es um Sicherheits-Updates geht, haben die meisten Nutzer vor allem Rechner, Software, Tablets oder Smartphones im Blick. Dabei sind auch Drucker und Mehrfachgeräte ans Internet angeschlossen. Es sollten regelmäßig Updates vorgenommen werden, um auch diesen Zugangsweg für Betrüger zu sperren bzw. Missbrauch zu erschweren. Meist erfolgt der Zugriff über die Einstellungen und es lassen sich auch Benachrichtigungen einstellen, damit man die Updates nicht übersieht.
Bei allen Marketing-Optionen, die Online-Händlern offenstehen, ist der Newsletter eine der effektivsten. Umfragen zeigen, dass neun von zehn Empfängern durch Newsletter auf Produkte aufmerksam gemacht werden. Daher ist es umso wichtiger, dass Händler sich mit Newslettern befassen. Das Händlerportal „Onlinehändler News“ gibt neun Tipps für einen perfekten Newsletter unter https://go.nwb.de/u3eca.
Erfolgreiche Sharing-Plattformen für Pkw gibt es schon lange. Neu ist ein Ansatz des Unternehmens Colonia Technologies (https://go.nwb.de/qmq7v), bei dem Unternehmen kurzfristig zusätzliche Lkw mieten können, wenn sie keine eigenen Kapazitäten mehr frei haben. Umgekehrt können Firmen, die über nicht ausgelastete Nutzfahrzeuge verfügen, diese für andere Speditionen bereitstellen. Der Prozess läuft weitgehend digital ab.
Eine Herausforderung im E-Commerce sind die immensen Informationspflichten gegenüber der Kundschaft. Unternehmer, die sich unsicher sind, ob sie diese einhalten, sollten den Quick-Check für ihren Shop machen und herausfinden, ob Rechtstexte und sonstige Angaben korrekt umgesetzt sind. Hilfestellung gibt z. B. „Onlinehändler News“ unter https://go.nwb.de/kl1ve.
Wer in Outlook Vorlagen nutzen möchte, z. B. für Einladungen oder Absagen, kann das leicht umsetzen. Zunächst wird eine E-Mail mit der Vorlage geschrieben. Dann wird im Nachrichtenfenster „Datei“ und „Speichern unter“ gewählt und beim Dateityp „Outlook-Vorlage“. Im Feld „Dateiname“ wird der Vorlagenname eingetragen und auf „Speichern“ gedrückt. Die Vorlage wird automatisch in einem definierten Ordner gespeichert. Wer sie nutzen möchte, wählt „neue Elemente“, „weitere Elemente“ und „Formular“. Unter „suchen in“ wählt man „Vorlagen im Dateisystem“ und dann die gewünschte Vorlage aus.
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Aufgrund der Komplexität und fehlenden Abstimmung von Insolvenz- und Steuerrecht führen Spezialfragen hierzu in Ihrer täglichen Arbeit immer wieder zu Unsicherheiten. Das NWB Praxisforum Insolvenzen und Steuern schließt diese Lücke.