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Steuerrecht

Abo Entwurf JStG 2024 //

Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Änderungen durch den „offiziellen“ Referentenentwurf eines JStG 2024

Das BMF hat den Verbänden am 21.5.2024 einen abgestimmten („offiziellen“) Entwurf eines JStG 2024 v. 17.5.2024 zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Danach soll sich in § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG die bisherige objektbezogenen Prüfung nach jeweiliger Gebäudeart (s. hierzu Seifert, NWB 20/2024 S. 1374, 1376) gravierend ändern. NWB-Nachricht v. 24.05.2024, Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein JStG 2024 (BMF)

Abo Kryptowährungen //

Zweiter Versuch: Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten

Während der Entwurf des BMF-Schreibens zu „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ in den Randziffern 51 ff. unter der Überschrift „Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten“ noch einen Platzhalter vorsah, blieb die Finanzverwaltung Informationen zu den Dokumentationsanforderungen im finalen BMF-Schreiben v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668) schuldig. Nun liegt der überarbeitete Entwurf eines Ergänzungsschreibens zum BMF-Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor.

Editorial //

EPP – ein verengter Blickwinkel

Mit Urteil vom 17.4.2024 - 14 K 1425/23 E ( KAAAJ-66399) hat das FG Münster entschieden, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört und die dazu ergangene Rechtsgrundlage des § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht verfassungswidrig ist. Wie im Urteil ausgeführt, war der Senat „nicht von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Besteuerung der EPP überzeugt“, so dass eine Vorlage zum BVerfG nicht in Betracht kam (Rz. 22 des Urteils). Diese Formulierung ist missverständlich, denn nicht die Höhe der Besteuerung, sondern die Steuerbarkeit der Pauschale an sich war im Streit. Dies wird durch die weiteren Ausführungen der Entscheidungsgründe auch ausdrücklich so bestätigt (Rz. 26 des Urteils).

Abo Einkommensteuer //

Zinszahlungen: Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG ist vermeidbar

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen ist die steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten für viele Unternehmen und Privatpersonen von erheblicher Relevanz. Kürzlich hat der BFH in einem wegweisenden Urteil zu der steuerlichen Behandlung von Zinszahlungen auf unternehmensgruppeninterne Darlehen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft angefallen sind, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung kommen lassen (vgl. BFH-Urteil v. 16.11.2023 - IV R 26/20, PAAAJ-60447). In der Folge können Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von im (Sonder-)Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften in bestimmten Fallkonstellationen in voller Höhe steuermindernd abgezogen werden. Dabei sind jedoch gewisse Besonderheiten zu beachten. Eine Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil des BFH v. 16.11.2023 bleibt abzuwarten.

Abo Einkommensteuer //

Berücksichtigung von stillen Reserven bei der Ermittlung des Totalgewinns im Rahmen der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht

Bei der Ermittlung des Totalgewinns im Rahmen der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht sind die im Grundvermögen gebildeten stillen Reserven auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht in einem bei Betriebsbeginn vorliegenden Betriebskonzept berücksichtigt worden sind. Der Zeitraum, innerhalb dessen ein positives Ergebnis (unter Berücksichtigung der stillen Reserven) erzielbar sein muss, erstreckt sich bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft von der Gründung bis zum Einbringungsvorgang.

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Verfahrensrecht //

Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (BFH NV)

Nach der FGO vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht. Steuerberatern steht seit dem 1.1.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung (BFH, Beschluss v. 8.5.2024 - II R 3/23; NV, veröffentlicht am 23.5.2024).

Abo Umsatzsteuer //

Die E-Rechnung kommt

Mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland beschlossen. Die Neufassung des § 14 UStG sieht demnach im Kern vor, dass für im Inland steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen grundsätzlich spätestens ab dem 1.1.2027 elektronische Rechnungen verwendet werden müssen, u. a. auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

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