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Buchführung & Bilanzierung

Abo Bilanzierung //

Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden

Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.Jüttner, Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung, BBK 19/2024 S. 892

Abo Handelsbilanzrecht //

Neue Vorgaben zur Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Die am 1.7.2023 in Kraft getretene Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) (BGBl 2023 I Nr. 152) sieht vom allgemeinen Handelsbilanzrecht abweichende Vorschriften für die Gliederung der Jahresabschlüsse und einiger Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vor. Das in der Verordnung vorgegebene Formblatt ist zwingend für Jahresabschlüsse von Wohnungsunternehmen anzuwenden, die sich auf nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre beziehen.

Abo Praxisfälle //

Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten einer GmbH bei Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen

Die Wirtschaftsprüferin ist seit mehreren Jahren mit der Prüfung des Abschlusses einer mittelgroßen GmbH beauftragt. Im August 2023 teilt der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit, dass er die GmbH auf sein Einzelunternehmen verschmelzen möchte. Die Verschmelzung soll im Oktober 2023 erfolgen. Weder Jahresabschluss noch Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 sind bislang aufgestellt.

Abo Außenprüfung //

BMF ändert Größenklassen zum 1.1.2024 für Betriebsprüfungen

Für den Prüfungsturnus ab dem 1.1.2024 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (BMF, Schreiben v. 15.12.2022, BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.Bender, Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber Erben, NWB 32/2024 S. 2192Jahn, Offenlegungspflichten und die (geplante) Anpassung der Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften, NWB Sanieren 4/2024 S. 109NWB-Nachricht v. 31.01.2024, Verfahrensrecht | Betriebsprüfung nach dem Tod des Geschäftsinhabers (FG)Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung, NWB 4/2024 S. 274NWB-Nachricht v. 21.12.2023, Jahresabschluss | Größenklassen von Kapitalgesellschaften werden erhöht (Europäische Kommission)

Abo Jahresabschluss //

Jahresabschluss 2024: Erstellung in schwierigen Bilanzzeiten

Das aktuelle Bilanzjahr als Herausforderung für Unternehmen und deren Berater

Vielen Unternehmen steht ein kompliziertes Bilanzjahr 2024 ins Haus. Lieferkettenstörungen, steigende Rohstoffpreise, erhöhte Energiekosten sowie inflationistische Tendenzen, aber auch die allgemeinen Konjunkturbelastungen infolge der sich eingestellten Rezession haben bei nahezu allen Unternehmen negative Spuren mit Blick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hinterlassen.

Abo WPK //

EU-Kommission veröffentlicht erste Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung

Ende Februar dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission mit den „Omnibus-Richtlinien“ zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie, der Bilanzrichtlinie, der Corporate Sustainabiliy Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustinability Due Diligence Directive (CSDDD) Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung (Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG, der Richtlinie 2013/34/EU, der Richtlinie (EU) 2022/2464 und der Richtlinie (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen sowie Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung CSRD und der CSDDD hinsichtlich der Zeitpunkte, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen anwenden müssen).

Abo IFRS_aktuell //

IFRS for SMEs: Klimabezogene Effekte und Berichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen

Im Mai 2023 hat der IASB Hilfestellungen (sog. educational material) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht, die auf mögliche Auswirkungen von klimabezogenen Effekten auf den Abschluss ausgerichtet sind. Nach Ansicht des IASB sind es nicht allein kapitalmarktorientierte Unternehmen, die durch den Klimawandel betroffen sind, sondern auch die breite Basis der KMU. Der IFRS for SMEs (im Folgenden kurz: SME) umfasst hierfür keine spezifischen Bilanzierungs- oder Berichterstattungserfordernisse. Insofern ist hiervon die ESG-Berichterstattung, wie sie beispielsweise international oder auf europäischer Ebene derzeit etabliert wird, abzugrenzen. Gleichwohl können sich Klimaeffekte, insbesondere Klimarisiken, mittelbar, aufgrund ihrer Berücksichtigung im Rahmen der Abschlusserstellung, auswirken. Die Anregungen des IASB fallen in eine Phase, in der der SME zur Überarbeitung ansteht. Soweit der Standardentwurf zum neuen SME (ED SME) relevante Änderungen aufweist, die sich auf die Berücksichtigung von Klimaeffekten auswirken, wird hierauf im Folgenden gesondert eingegangen.

Abo Pro & Contra //

IFRS für den Einzelabschluss als Untoter?

In Zombie-Filmen wollen die Hauptakteure einfach nicht zur Ruhe kommen. Ähnliches scheint für die Diskussion um die Anwendung der IFRS im Einzelabschluss zu gelten, die sich in unregelmäßigen Abständen gleichsam immer wieder aus dem Grabe erhebt, um am Ende wieder eingebettet zu werden. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei der Idee der Freigabe der IFRS für den Einzelabschluss tatsächlich um einen Untoten handelt oder ob die Zeit dafür nunmehr reif ist.Fischer, IFRS for SMEs: Klimabezogene Effekte und Berichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen, PiR 7/2023 S. 268

Abo Bilanzsteuerrecht //

Voraussetzungen einer Rückstellungsbildung für Altersfreizeit

Mit Urteil v. 5.6.2024 entschied der BFH, verpflichte sich der Arbeitgeber dazu, Arbeitnehmern, die nach einer mindestens zehnjährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine zusätzlich bezahlte Freizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr ihrer Betriebszugehörigkeit zu gewähren, sei eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands auszuweisen. Maßgeblich dafür ist, dass es für die (zukünftige) Verbindlichkeit auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ankommt, so dass die zukünftige Leistung des Arbeitgebers mit den in der Vergangenheit erbrachten Diensten des Arbeitnehmers verknüpft und dadurch auf Seiten des Arbeitgebers ein Erfüllungsrückstand aufgebaut wird.

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