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Buchführung & Bilanzierung

Examensfälle //

Investitionsrechnung (Rentenbarwert, Kapitalwert, Interner Zinsfuß, Bandbreitenanalyse)

Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ im WP-Examen die Investitionsrechnung. Zu den konkreten, wesentlichen Inhalten der Investitionsrechnung gehören dabei u. a. die Investitionsrechnung bei Sicherheit, inklusive der Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung, aber auch die Erweiterung der Investitionsrechnung um Unsicherheit. Sowohl der Investitionsrechnung unter Sicherheit als auch der Investitionsrechnung unter Unsicherheit wird gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 für das WP-Examen eine hohe Bedeutung zugeschrieben.

Bilanzierung //

Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden

Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.

Handelsbilanzrecht //

Neue Vorgaben zur Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Die am 1.7.2023 in Kraft getretene Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) (BGBl 2023 I Nr. 152) sieht vom allgemeinen Handelsbilanzrecht abweichende Vorschriften für die Gliederung der Jahresabschlüsse und einiger Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vor. Das in der Verordnung vorgegebene Formblatt ist zwingend für Jahresabschlüsse von Wohnungsunternehmen anzuwenden, die sich auf nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre beziehen.

IDW //

IDW veröffentlicht ISSA [E-DE] 5000 für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen

Ende November dieses Jahres verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 „General Requirements for Sustainability Assurance Engagements“ als Entwurf einer um nationale Besonderheiten ergänzten, deutschen Übersetzung. Der Standardentwurf des ISSA [E-DE] 500 trägt den Titel „Allgemeine Anforderungen an Nachhaltigkeitsprüfungen“ und behandelt betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Im Standardentwurf sind die bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen unter seiner Anwendung zu beachtenden nationalen Besonderheiten entweder als sogenannte „D-Textziffern“ oder in eckigen Klammern ergänzt. Im Übrigen wurden die Vorgaben des ISSA 5000 bei der Übersetzung nicht verändert. In den Anwendungsbereich des ISSA [E-DE] 5000 fällt nach Transformation der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Zudem gehören freiwillige Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten und anderen Nachhaltigkeitsinformationen dazu. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ist der gesamte Nachhaltigkeitsbericht zu prüfen, bei freiwilligen Prüfungen ist dagegen auch die Prüfung nur ausgewählter Nachhaltigkeitsinformationen zulässig, soweit die Voraussetzungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorliegen. ISSA [E-DE] 5000 berücksichtigt derzeit den Rechtsstand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der CSRD zum Verabschiedungsdatum durch den HFA des IDW am 28.11.2025 sowie die nationale Umsetzung der Richtlinie in Form des Regierungsentwurfs für ein CSRD-Umsetzungsgesetz vom 3.9.2025. Weitere Anpassungen der CSRD und anderer europäischer Rechtsakte durch die sogenannte Omnibus-Initiative der EU-Kommission werden im Rahmen des Standardsetzungsprozesses berücksichtigt. Weil die CSRD derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt ist, enthält ISSA [E-DE] 5000 derzeit weder zum Prüfungsurteil noch in Bezug auf Regelungen der Berufssatzung WP/vBP notwendige „D-Textziffern“. Anlage 3 des Standardentwurfs enthält Beispiele für Prüfungsvermerke. Sie setzen die Anforderungen des ISSA 5000 um, ohne deutsche und europäische Besonderheiten zu berücksichtigen. Daher sind diese Beispiele bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung ISSA [DE] 5000 durchgeführten Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen nicht anwendbar. ISSA [DE] 5000 soll für betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen für am oder nach dem 15.12.2026 beginnende Berichtszeiträume oder zu einem bestimmten Datum am oder nach dem 15.12.2026 gelten. Seine freiwillig vorzeitige Anwendung ist zulässig. Nicht zulässig ist die Anwendung von ISAE 3000 (Revised) ab dem Anwendungszeitpunkt des ISSA 5000 für Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Der Standardentwurf steht auf der Internetseite des IDW als Flipbook zur Verfügung. Stellungnahmen zum Standardentwurf sind bis zum 31.5.2026 möglich.

Internationale Rechnungslegung //

Auswirkungen der anstehenden Körperschaftsteuersenkung auf die Bewertung latenter Steuern in HGB- und IFRS-Abschlüssen

Die Geister des Zauberlehrlings

Der Bundestag hat am 26.6.25 das Gesetz für ein Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beschlossen, das ab 2028 den Körperschaftsteuersatz schrittweise senkt und Auswirkung auf die Bewertung latenter Steuern hat. Der Beitrag zeigt Anwendungsfragen und Diskussionsschwerpunkte auf.

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