Zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften einer ausländischen Zahlungsabwicklungsgesellschaft
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte einer Zahlungsabwicklungsgesellschaft in einem Drittstaat der Hinzurechnungsbesteuerung unterlagen. Das Urteil enthält instruktive Auslegungen u. a. der AStG-Regeln für Dienstleistungen und für Geschäfte von Kreditinstituten.