Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft
Mit Urteil v. 8.4.2025 entschied der BFH, dass die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG („Switch-over“-Klausel) gesellschaftsbezogen auszulegen ist, der Steuerinländer die Auslandsgesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt und Gewinne erzielt, also beherrschen muss.