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Wirtschaftsprüfung

Abo IDW //

EFA des IDW verabschiedet neuen Prüfungshinweis für Prüfungen im Energiebereich

Neben Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vgl. dazu IDW PH 9.970.35 (11.2024)) können auch Schienenbahnen eine Begrenzung der StromNEV-Umlage geltend machen. Dazu müssen sie bis zum 31.3. des auf das jeweilige Begünstigungsjahr folgenden Jahres nachweisen, dass ihre Stromkosten für selbst verbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr eine Höhe von mehr als 4 % ihrer Umsatzerlöse i S. von § 277 Abs. 1 HGB überschritten haben.

Abo WPK //

Marktstrukturanalyse 2023

Mitte November 2024 veröffentlichte die WPK eine Pressemeldung zu den Ergebnissen ihrer aktuellen Marktstrukturanalyse über den Wirtschaftsprüfungsmarkt in Deutschland. Die Analyse fußt auf Daten aus dem Berufsregister sowie aus Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, aus von der BaFin bereit gestellten Unternehmenslisten und aus den veröffentlichten Transparenzberichten der Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Abo Enforcement //

Schwerpunkte von BaFin und ESMA für die Bilanzkontrolle 2025

Anfang November dieses Jahres teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte bei der Bilanzkontrolle im Jahr 2025 mit und wird danach den Fokus auf die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 und IFRS 9 legen. Des Weiteren hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Liquiditätsaspekte sowie Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzunsicherheiten als Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.

Abo Tax Certainty //

Cooperative Compliance in der steuerlichen Betriebsprüfung

Eine Bestandserhebung anhand von Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO

Mit dem Begriff der Cooperative Compliance werden im Steuerrecht häufig Modelle der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen beschrieben, die im Sinne einer gesetzmäßigen Besteuerung, aber auch mit dem Ziel eines ressourcenschonenden Verfahrens ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis in den Vordergrund stellen, das von beidseitiger Transparenz geprägt ist. Während in vielen Jurisdiktionen bereits langjährige Erfahrungen in diesem Bereich bestehen und auch internationale Organisationen wie die OECD und die EU sich dem Thema widmen, waren entsprechende Ansätze in Deutschland lange Zeit nicht sichtbar. Der Beitrag stellt mit Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO drei Normen vor, die nun Kooperationsformen mit Blick auf Betriebsprüfungen im steuerlichen Regelwerk verankern.Thoß, Auftakt für internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits, StuB 18/2024 S. 718

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