Der Vergleich der Vorjahres-Prognosen mit tatsächlichen Ergebnissen
In dieser Folge geht es um die Erstellung eines automatisierten Templates für die Darstellung von Prognoseabweichungen zum Vorjahr, das mit MS-Excel und Power BI realisiert wird.
Mitte März dieses Jahres veröffentlichte das International Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) seinen Bericht über die Feststellungen bei den Inspektionen für das Jahr 2024. Grundlage für diesen Bericht ist eine Umfrage unter 50 Mitgliedsorganisationen der IFIAR. Deutsches Mitglied ist die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).
Ende März dieses Jahres veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024.
Neben Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vgl. dazu IDW PH 9.970.35 (11.2024)) können auch Schienenbahnen eine Begrenzung der StromNEV-Umlage geltend machen. Dazu müssen sie bis zum 31.3. des auf das jeweilige Begünstigungsjahr folgenden Jahres nachweisen, dass ihre Stromkosten für selbst verbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr eine Höhe von mehr als 4 % ihrer Umsatzerlöse i S. von § 277 Abs. 1 HGB überschritten haben.
Der Energiefachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat kürzlich die drei folgenden Prüfungshinweise aktuell gefasst und verabschiedet.
Im Januar 2025 hat die APAS ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Als maßgebende Faktoren für die Festlegung der Schwerpunkte ihrer Inspektionen im Jahr 2025 nennt sie darin das weiterhin herausfordernde wirtschaftliche Umfeld sowie die erwartete Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Mitte November 2024 veröffentlichte die WPK eine Pressemeldung zu den Ergebnissen ihrer aktuellen Marktstrukturanalyse über den Wirtschaftsprüfungsmarkt in Deutschland. Die Analyse fußt auf Daten aus dem Berufsregister sowie aus Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, aus von der BaFin bereit gestellten Unternehmenslisten und aus den veröffentlichten Transparenzberichten der Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Anfang November dieses Jahres teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte bei der Bilanzkontrolle im Jahr 2025 mit und wird danach den Fokus auf die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 36 und IFRS 9 legen. Des Weiteren hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Liquiditätsaspekte sowie Anhangangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzunsicherheiten als Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.
Anfang Oktober dieses Jahres verabschiedete der HFA des IDW einen Entwurf mit Folgeänderungen für mehrere IDW Prüfungsstandards aus ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“.
In dieser Folge der Praxisfälle geht es um die Bilanzierung eines Investitionszuschusses und den zutreffenden Ausweis der Vermögenslage.
Ende August dieses Jahres veröffentlichte das International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) sein „Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards)“ in der neuen Fassung 2024.
Ende August dieses Jahres veröffentlichte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) sein „Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements“ in der neuen Fassung 2023/24.
Die Kommission für Qualitätskontrolle hat Anfang Juni dieses Jahres ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht.
In dieser Folge geht es um die Selbstvergewisserung im Rahmen der Nachschauverpflichtung durch einen nicht mit Abschlussprüfungen befassten WP.
Ende April dieses Jahres veröffentlichte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023. Darin geht die APAS u. a. auf ihre Tätigkeit bei den Inspektionen, bei Verfahren der Berufsaufsicht, bei der Marktbeobachtung sowie zur öffentlichen fachbezogenen Aufsicht über die WPK ein.
Mit dem Begriff der Cooperative Compliance werden im Steuerrecht häufig Modelle der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen beschrieben, die im Sinne einer gesetzmäßigen Besteuerung, aber auch mit dem Ziel eines ressourcenschonenden Verfahrens ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis in den Vordergrund stellen, das von beidseitiger Transparenz geprägt ist. Während in vielen Jurisdiktionen bereits langjährige Erfahrungen in diesem Bereich bestehen und auch internationale Organisationen wie die OECD und die EU sich dem Thema widmen, waren entsprechende Ansätze in Deutschland lange Zeit nicht sichtbar. Der Beitrag stellt mit Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO drei Normen vor, die nun Kooperationsformen mit Blick auf Betriebsprüfungen im steuerlichen Regelwerk verankern.Thoß, Auftakt für internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits, StuB 18/2024 S. 718