Kommission für Qualitätskontrolle veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2024
Mitte Juni dieses Jahres veröffentlichte die Kommission für Qualitätskontrolle ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024. Danach blieben die Zahl der WP/vBP-Praxen mit Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung wie im Vorjahr weiter rückläufig, die Zahl der darin tätigen Berufsangehörigen sowie die Zahl der Berufsangehörigen mit Befugnis zur gesetzlichen Abschlussprüfung aber nahezu konstant. Die Zahl der ausgewerteten Qualitätskontrollberichte war mit 462 erneut höher als in den Vorjahren (2023: 445, 2022: 391), der Anteil der zu den in Qualitätskontrollen festgestellten Mängeln beschlossenen Auflagen und Sonderprüfungen ist mit 32 bzw. 7 % der Fälle (2023: 31 bzw. 7 %, 2022: 20 bzw. 5 %) relativ unverändert. Das betraf 28 Praxen mit festgestellten Mängeln, die nicht bereits während oder nach der Qualitätskontrolle beseitigt wurden, drei Fälle mit Anordnung einer Sonderprüfung allein zur Beurteilung der Stabilität des Qualitätssicherungssystems über mehrere Jahre und einen Fall mit Beschluss auf Löschung der Praxis als gesetzlicher Abschlussprüfer, weil eine Sonderprüfung auch nach mehrfacher Festsetzung von Zwangsgeldern nicht durchgeführt wurde. Festgestellte Mängel betrafen wie in den Vorjahren auch schwerpunktmäßig die Auftragsabwicklung, z. B. Prüfungsplanung einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) und der Informationstechnologie (IT). Neben der Durchführung von Fortbildungs- und Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle und der Teilnahme sowie der Überprüfung von Qualitätskontrollen befasste sich die Kommission für Qualitätskontrolle im Jahr 2024 vor allem auch mit der Vorbereitung auf die Auswirkungen der künftigen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten auf ihren Aufgabenbereich insbesondere in Bezug auf die Registrierung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte und das Prüfervorschlagsverfahren.