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Wirtschaftsprüfung

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

EU-Kommission beauftragt EFRAG mit der Überarbeitung der ESRS 1 (WPK)

Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.

Abo Tax Certainty //

Cooperative Compliance in der steuerlichen Betriebsprüfung

Eine Bestandserhebung anhand von Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO

Mit dem Begriff der Cooperative Compliance werden im Steuerrecht häufig Modelle der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen beschrieben, die im Sinne einer gesetzmäßigen Besteuerung, aber auch mit dem Ziel eines ressourcenschonenden Verfahrens ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis in den Vordergrund stellen, das von beidseitiger Transparenz geprägt ist. Während in vielen Jurisdiktionen bereits langjährige Erfahrungen in diesem Bereich bestehen und auch internationale Organisationen wie die OECD und die EU sich dem Thema widmen, waren entsprechende Ansätze in Deutschland lange Zeit nicht sichtbar. Der Beitrag stellt mit Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO drei Normen vor, die nun Kooperationsformen mit Blick auf Betriebsprüfungen im steuerlichen Regelwerk verankern.Thoß, Auftakt für internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits, StuB 18/2024 S. 718

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte geplant (BMWK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll weiterentwickelt werden und insbesondere den Mittelstand bei Nachhaltigkeitsberichten entlasten. Damit verbunden ist der Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte. Auf entsprechende Pläne weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin.

Abo IDW //

EFA des IDW verabschiedet neuen Prüfungshinweis für Prüfungen im Energiebereich

Neben Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vgl. dazu IDW PH 9.970.35 (11.2024)) können auch Schienenbahnen eine Begrenzung der StromNEV-Umlage geltend machen. Dazu müssen sie bis zum 31.3. des auf das jeweilige Begünstigungsjahr folgenden Jahres nachweisen, dass ihre Stromkosten für selbst verbrauchten Strom im vorangegangenen Geschäftsjahr eine Höhe von mehr als 4 % ihrer Umsatzerlöse i S. von § 277 Abs. 1 HGB überschritten haben.

Abo Examensfälle //

Prüfung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ im WP-Examen sowohl die Bilanzierungsgrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses als auch die Prüfung der Rechnungslegung. Die hier behandelte Examensaufgabe enthält Aspekte beider Bereiche. Diesen beiden Bereichen wird gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 eine hohe Bedeutung für das WP-Examen zugeschrieben.

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