Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa (WPK)
Am 21.1.2026 hat Accountancy Europe eine aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa veröffentlicht. Dies teilte die WPK mit.
Am 21.1.2026 hat Accountancy Europe eine aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa veröffentlicht. Dies teilte die WPK mit.
Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.
Am 16.4.2024 wurde das "Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" im BGBl. 2024 I Nr. 120 verkündet. Teil des Gesetzes ist die Änderung des Handelsgesetzbuchs in den §§ 267 Abs. 1 und 2, 267a Abs. 1 Satz 1 sowie 293 Abs. 1 Satz 1 HGB.
Die Europäische Kommission hat am 11.7.2025 einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Die sogenannte „Quick Fix“-Verordnung sieht gezielte Erleichterungen für Unternehmen der sogenannten ersten Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Angesichts der Unsicherheiten durch die Omnibus I-Vorschläge hat die Kommission beschlossen, diese Unternehmen durch verlängerte und erweiterte Übergangsvorschriften bei einzelnen Angabepflichten für die Berichtsjahre 2025 und 2026 zu entlasten. Dies teilte die WPK mit.
Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission mit dem ersten Omnibus-Paket neben dem Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die 2. und 3. Welle Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll weiterentwickelt werden und insbesondere den Mittelstand bei Nachhaltigkeitsberichten entlasten. Damit verbunden ist der Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte. Auf entsprechende Pläne weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin.
Am 5.3.2025 hat die Europäische Kommission ein im November 2024 als Entwurf veröffentlichtes Dokument von Fragen und Antworten (Commission Notice) zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung (PDF) finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Die EFRAG hat eine neue Sammlung technischer Erklärungen in Form von Fragen und Antworten zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Hierauf macht das IDW aufmerksam.
Mit dem Begriff der Cooperative Compliance werden im Steuerrecht häufig Modelle der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen beschrieben, die im Sinne einer gesetzmäßigen Besteuerung, aber auch mit dem Ziel eines ressourcenschonenden Verfahrens ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis in den Vordergrund stellen, das von beidseitiger Transparenz geprägt ist. Während in vielen Jurisdiktionen bereits langjährige Erfahrungen in diesem Bereich bestehen und auch internationale Organisationen wie die OECD und die EU sich dem Thema widmen, waren entsprechende Ansätze in Deutschland lange Zeit nicht sichtbar. Der Beitrag stellt mit Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO drei Normen vor, die nun Kooperationsformen mit Blick auf Betriebsprüfungen im steuerlichen Regelwerk verankern.Thoß, Auftakt für internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits, StuB 18/2024 S. 718
Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit Schreiben v. 27.3.2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Das Ziel ist eine deutliche Vereinfachung. Der überarbeitete Vorschlag soll bis zum 31.10.2025 vorgelegt werden. Hierauf macht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufmerksam.
Die bis zum 31.12.2025 weiterhin nicht abgeschlossene Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wirkt sich auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung für das Jahr 2025 aus. Hinweise dazu gibt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in dem bereits Ende 2024 veröffentlichten und nun aktualisierten Katalog mit „Fragen und Antworten: Zur verspäteten Umsetzung der CSRD (Support) (19.12.2025)“. Den Aktualisierungen liegt die Annahme zugrunde, dass das Gesetzgebungsverfahren zum CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum 31.12.2025 nicht abgeschlossen sein und daher auch nicht vor Jahresende 2025 in Kraft treten wird. Danach gilt Folgendes:
Die International Federation of Accountants (IFAC) hat am 12.5.2025 zusammen mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) Ergebnisse der nunmehr fünften Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 größten globalen Unternehmen aus 22 Ländern veröffentlicht. Die Studie umfasst die Jahre 2019 bis 2023. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
Am 30.5.2024 hat die EFRAG eine Sammlung von 68 Fragen und Antworten (Q&A) veröffentlicht, um technische Fragen zum ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu beantworten. Hierauf weist das IDW aktuell hin.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 3.12.2025 ihre Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als fachliche Empfehlung (Technical Advice) an die Europäische Kommission übergeben. Zuvor hatte die EFRAG am 31.7.2025 Änderungsvorschläge zu den bestehenden ESRS veröffentlicht, deren Kommentierungsfrist Ende September 2025 endete. Dies teilt die WPK mit.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat am 29.8.2024 die Ausgabe 2023-2024 des Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements veröffentlicht. Hierauf macht die WPK aufmerksam.
In dieser Folge geht es um die Selbstvergewisserung im Rahmen der Nachschauverpflichtung durch einen nicht mit Abschlussprüfungen befassten WP.
Aus dem Mitgliederkreis erreichte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die folgende Frage: „Im Vertrauen darauf, dass die CSRD zeitnah in deutsches Recht umgesetzt wird, haben meine Kollegen und ich seit dem Jahr 2023 spezielle Fortbildungen für künftige Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung besucht. Besteht Anlass zur Sorge, dass die WPK diese Fortbildungen im Registrierungsprozess nicht anerkennen könnte?“