Unterschiedliche steuerliche Zinssätze für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen auch nach dem 31.12.2022 verfassungsrechtlich zweifelhaft (FG)
Das FG Köln entschied, dass an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen ernstliche Zweifel bestehen (FG Köln, Beschluss v. 8.4.2025 - 4 V 444/25).