Herausforderungen und Herangehensweisen
Die E-Rechnung steht vor der Tür. Das Wachstumschancengesetz sorgt dafür, dass das jahrelange Rätseln u. a. zum Anwendungszeitpunkt und Format nun beendet ist. Ab dem 1.1.2025 müssen sich deutsche Unternehmen darauf einstellen, standardisierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern (inländischen Unternehmen) zu empfangen. Selbst versenden können müssen viele Unternehmen erst zum 1.1.2027 bzw. 1.1.2028. Der Entwurf des BMF-Schreibens vom 13.6.2024 stellt zudem klar, dass der Zeitpunkt 1.1.2025 in Stein gemeißelt ist.Lamprecht, Die E-Rechnung: Vorsteuerabzug, Aufbewahrungsfristen und Betriebsprüfung, BBK 1/2025 S. 34Lamprecht, Die E-Rechnung: Umfang der Daten, Anlagen und Rechnungsprüfung und -berichtigung, BBK 24/2024 S. 1139Eckert, Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer, BBK 24/2024 S. 1117Lamprecht, Die E-Rechnung: Befreiungen und Übergangsregelungen, BBK 23/2024 S. 1067Lamprecht, Die E-Rechnung: Betroffene Unternehmen, Übermittlung und Annahme, BBK 22/2024 S. 1020