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Verfahrensrecht

Abo Finanzgerichtsordnung //

Vollständige Erfassung des Klagebegehrens gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO bei Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage

In den nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen v. 28.2.2023 und v. 28.6.2023 hat der BFH in zwei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgestellt, dass bei Erhebung sowohl einer Anfechtungsklage als auch einer Nichtigkeitsfeststellungsklage das Finanzgericht nicht nur über das Anfechtungsbegehren entscheiden darf. Das Finanzgericht dürfe gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, mithin nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden. Die ansonsten fehlerhafte Auslegung und Bescheidung des Klagebegehrens führt zu einem Verfahrensfehler gem. § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO.

Abo AO/EStG/GewStG //

Steuerfreier Sanierungsgewinn nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG bei einem Schuldenerlass vor dem 9.2.2017

Mit Urteilen v. 10.10.2024 - IV R 1/22 ( HAAAJ-84505) und IV R 2/22 (nv, CAAAJ-84495) entschied der BFH zu Fragen des steuerfreien Sanierungsgewinns nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG mit folgenden Leitsätzen: (1) Die gesonderte Feststellung gem. § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eigenständigen Verwaltungsakt und wird bei einer Mitunternehmerschaft einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Dieser Feststellungsbescheid ist als Grundlagenbescheid für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO bindend (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO). (2) Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Abo Einkommensteuer //

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Mit Urteil v. 20.9.2024 entschied der BFH zur entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen mit folgenden Leitsätzen: (1) Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. (2) Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nichtsteuerbarer Vorgang.

Abo Abgabenordnung //

Entnahme von Nicht-Lebensmitteln durch Supermarktbetreiber

Der Betreiber eines Supermarkts, der nicht nur die Entnahme von Lebensmitteln, sondern auch die Entnahme der Nicht-Lebensmittel wie z. B. Kosmetik auf der Grundlage der vom BMF veröffentlichten Entnahmewerte pauschal erfasst, erfüllte – jedenfalls bis einschließlich 2022 – seine Aufzeichnungspflichten; denn die veröffentlichten Pauschalwerte für Entnahmen galten auch für Nicht-Lebensmittel. Das Finanzamt durfte daher die Entnahme der Nicht-Lebensmittel nicht hinzuschätzen.

Abo Einkommensteuer //

Ausfall der Kaufpreisforderung nach Verkauf des Mitunternehmeranteils

Fällt der Verkäufer eines Mitunternehmeranteils mit seiner Kaufpreisforderung aus, führt dies nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu einer rückwirkenden Minderung des Veräußerungsgewinns i. S. von § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufpreisforderung nach der Formulierung im Kaufvertrag „kreditiert“ worden ist; dies führt nicht zur Entstehung einer Darlehensforderung, deren Ausfall allenfalls erst im Zeitpunkt ihres Ausfalls im Rahmen des § 20 EStG berücksichtigt werden könnte.

Abo Außenprüfung //

Die E-Rechnung aus dem Blickwinkel der Außenprüfung

Herausforderungen und Herangehensweisen

Die E-Rechnung steht vor der Tür. Das Wachstumschancengesetz sorgt dafür, dass das jahrelange Rätseln u. a. zum Anwendungszeitpunkt und Format nun beendet ist. Ab dem 1.1.2025 müssen sich deutsche Unternehmen darauf einstellen, standardisierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern (inländischen Unternehmen) zu empfangen. Selbst versenden können müssen viele Unternehmen erst zum 1.1.2027 bzw. 1.1.2028. Der Entwurf des BMF-Schreibens vom 13.6.2024 stellt zudem klar, dass der Zeitpunkt 1.1.2025 in Stein gemeißelt ist.Lamprecht, Die E-Rechnung: Vorsteuerabzug, Aufbewahrungsfristen und Betriebsprüfung, BBK 1/2025 S. 34Lamprecht, Die E-Rechnung: Umfang der Daten, Anlagen und Rechnungsprüfung und -berichtigung, BBK 24/2024 S. 1139Eckert, Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer, BBK 24/2024 S. 1117Lamprecht, Die E-Rechnung: Befreiungen und Übergangsregelungen, BBK 23/2024 S. 1067Lamprecht, Die E-Rechnung: Betroffene Unternehmen, Übermittlung und Annahme, BBK 22/2024 S. 1020

Abo Fokus //

Fokus: Datenschutzverstoß und die Voraussetzungen für einen Schadensersatz

Das Arbeitsgericht Suhl hatte darüber zu entscheiden, wann einem Arbeitnehmer gegen einen Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nach mehreren erlittenen Datenschutzverstößen zusteht (ArbG Suhl, Urteil v. 20.12.2023 - 6 Ca 704/23). Lesen Sie im Folgenden, welche Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch durch eine Datenschutzverletzung vorliegen müssen.

Abo Abgabenordnung //

Festsetzungsverjährung bei nachträglichem Verzicht auf Umsatzsteuerfreiheit

Ein Unternehmer, der nur umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt, ist gleichwohl zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, sodass für ihn die bis zu dreijährige Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gilt. Die Festsetzungsfrist verlängert sich dementsprechend, sodass sich auch für einen nachträglichen Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit nach § 9 Abs. 1 UStG ein längerer Zeitraum ergibt.

Abo Steuerstrafrecht //

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

Im Jahr 2023 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidung des BGH zu der Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer, die Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit einer von einer deutschen Steuerbehörde erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung und die Entscheidungen des BGH zur Einziehung in Fällen der versuchten Steuerhinterziehung.

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