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Verfahrensrecht

Abo Abgabenordnung //

Das Kooperationsprivileg (§ 57 Abs. 3 AO) auf dem europarechtlichen Prüfstand

Mit Beschluss v. 22.5.2025 hat der BFH dem EuGH die Rechtsfragen vorgelegt, ob (1) eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende staatliche Beihilfe vorliegt, wenn für eine wirtschaftliche Tätigkeit die Steuerbegünstigung eines Zweckbetriebs auch dann gewährt wird, falls insoweit die steuerbegünstigten Zwecke nicht unmittelbar selbst verwirklicht werden, (2) dem dafür erforderlichen selektiven Vorteil womöglich entgegensteht, dass die entsprechende Körperschaft gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen unterliegt, und (3) ob – bei Bejahung einer Beihilfe – eine nur unwesentliche Änderung einer Altbeihilfe, die bereits vor dem 1.1.1958 bestand, gegeben ist, welche nicht notifikationspflichtig ist.

Abo Abgabenordnung //

Buchführungspflicht einer ausländischen Personengesellschaft

Die Einkünfte einer luxemburgischen Personengesellschaft in der Rechtsform einer Societé en commandite simple – (S.e.c.s.) – sind durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und nicht durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Denn die S.e.c.s., deren Rechtsform der einer KG ähnelt, ist nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Diese Pflicht schlägt nach § 140 AO auf das deutsche Steuerrecht durch

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Verfahrensrecht //

Änderung eines Steuerbescheides bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten (FG)

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre (FG Münster, Urteil v. 14.8.2023 - 8 K 294/23 E; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 20/23).

Abo Abgabenordnung //

Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen der Richtsatzsammlung

Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung. Soweit sich ein solcher Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ergeben könnte, wird der Anspruch jedenfalls durch § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 FVG ausgeschlossen; danach ist die Vertraulichkeit der Sitzung zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde.

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Verfahrensrecht/Corona //

Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019 (FG)

Bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 kann wegen der gesetzlich verlängerten Abgabefrist (aufgrund der Corona-Pandemie) ein Verspätungszuschlag nach Ablauf der gesetzlich verlängerten Abgabefrist nicht nach § 152 Abs. 2 AO - sondern allenfalls nach § 152 Abs. 1 AO - festgesetzt werden (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 15.12.2023 - 3 K 88/22, Revision anhängig, BFH-Az. VI R 2/24)

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BMF: Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 1.1.2025

Ab dem 1.1.2025 besteht die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO. Sofern eine mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattete Kasse verwendet wird, ist dies dem Finanzamt künftig über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle mitzuteilen. Ebenso muss u. a. mitgeteilt werden, um welche Art des elektronischen Aufzeichnungssystems es sich handelt. Für die Mitteilungen gilt Folgendes:

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