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Verfahrensrecht

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Abo Verfahrensrecht //

Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit (BFH)

Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die - tatsächlich nicht erwirkte - Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 2/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Verfahrensrecht //

Änderung eines Steuerbescheides bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten (FG)

Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre (FG Münster, Urteil v. 14.8.2023 - 8 K 294/23 E; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 20/23).

Abo Tax Certainty //

Cooperative Compliance in der steuerlichen Betriebsprüfung

Eine Bestandserhebung anhand von Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO

Mit dem Begriff der Cooperative Compliance werden im Steuerrecht häufig Modelle der Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen beschrieben, die im Sinne einer gesetzmäßigen Besteuerung, aber auch mit dem Ziel eines ressourcenschonenden Verfahrens ein vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis in den Vordergrund stellen, das von beidseitiger Transparenz geprägt ist. Während in vielen Jurisdiktionen bereits langjährige Erfahrungen in diesem Bereich bestehen und auch internationale Organisationen wie die OECD und die EU sich dem Thema widmen, waren entsprechende Ansätze in Deutschland lange Zeit nicht sichtbar. Der Beitrag stellt mit Art. 97 § 38 EGAO, § 199 Abs. 2 Satz 2 und 3 AO und § 89b AO drei Normen vor, die nun Kooperationsformen mit Blick auf Betriebsprüfungen im steuerlichen Regelwerk verankern.Thoß, Auftakt für internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits, StuB 18/2024 S. 718

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

Abo Außenprüfung //

Die E-Rechnung aus dem Blickwinkel der Außenprüfung

Herausforderungen und Herangehensweisen

Die E-Rechnung steht vor der Tür. Das Wachstumschancengesetz sorgt dafür, dass das jahrelange Rätseln u. a. zum Anwendungszeitpunkt und Format nun beendet ist. Ab dem 1.1.2025 müssen sich deutsche Unternehmen darauf einstellen, standardisierte elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern (inländischen Unternehmen) zu empfangen. Selbst versenden können müssen viele Unternehmen erst zum 1.1.2027 bzw. 1.1.2028. Der Entwurf des BMF-Schreibens vom 13.6.2024 stellt zudem klar, dass der Zeitpunkt 1.1.2025 in Stein gemeißelt ist.Lamprecht, Die E-Rechnung: Vorsteuerabzug, Aufbewahrungsfristen und Betriebsprüfung, BBK 1/2025 S. 34Lamprecht, Die E-Rechnung: Umfang der Daten, Anlagen und Rechnungsprüfung und -berichtigung, BBK 24/2024 S. 1139Eckert, Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer, BBK 24/2024 S. 1117Lamprecht, Die E-Rechnung: Befreiungen und Übergangsregelungen, BBK 23/2024 S. 1067Lamprecht, Die E-Rechnung: Betroffene Unternehmen, Übermittlung und Annahme, BBK 22/2024 S. 1020

Abo Abgabenordnung //

BMF: Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 1.1.2025

Ab dem 1.1.2025 besteht die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO. Sofern eine mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattete Kasse verwendet wird, ist dies dem Finanzamt künftig über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle mitzuteilen. Ebenso muss u. a. mitgeteilt werden, um welche Art des elektronischen Aufzeichnungssystems es sich handelt. Für die Mitteilungen gilt Folgendes:

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