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Erbschaft- & Schenkungsteuer

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Schenkungsteuer //

Steuerfreie Wertverschiebungen bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG (FG)

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von FG Hamburg, Urteil v. 11.7.2023 - 3 K 188/21, EFG 2023, 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind (FG Hamburg, Urteil v. 15.10.2024 - 3 K 134/22; Revision anhängig, BFH-Az. II R 32/24).

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Abo Erbschaftsteuer/Verfahrensrecht //

u.a. Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten (BFH)

Zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen (BFH, Urteil v. 21.8.2024 - II R 43/22; veröffentlicht am 12.12.2024).

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