Zweifel an einer Schenkung bei disquotaler Einlage mit gesellschafterbezogener Zuordnung der Kapitalrücklage
Bei summarischer Prüfung ist es zweifelhaft, ob disquotale Einlagen in eine Kapitalgesellschaft bei den (nicht einlegenden) Mitgesellschaftern zu einer fingierten Schenkung führen, wenn die Gesellschafter die Einlage einer personenbezogenen Kapitalrücklage zuordnen.