Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk" (FG)
Für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € fällt Schenkungssteuer an. Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein "übliches Gelegenheitsgeschenk" (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.12.2025 - 4 K 1564/24; Revision zugelassen).