Suchen Barrierefrei

Arbeits- & Sozialrecht

...
Arbeitsrecht //

Arbeitgeber trägt Gehaltsrisiko bei unwirksamer Kündigung (BRAK)

Arbeitgeber können nicht im Voraus die Gehaltsansprüche ihrer Angestellten für die Zeit bis zur Klärung der Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich ausschließen. Eine solche Regelung wäre nach § 134 BGB unwirksam. Das hat der 5. BAG-Senat nun in Übereinstimmung mit dem 2. Senat entschieden und ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen (BAG, Beschluss v. 28.1.2026 - 5 AS 4/25). Hierüber informiert die BRAK.

...
Arbeitsrecht //

Anfechtung einer Betriebsratswahl (BAG)

Auch bei im Wesentlichen mit Hilfe einer App durchgeführter sog. Plattformarbeit kann für eine räumliche Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn diese einen Betrieb oder selbständigen Betriebsteil i. S. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darstellt. Das setzt eine eigene organisatorische Leitung oder ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit voraus (BAG, Beschlüsse v. 28.1.2026 – 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24 und 7 ABR 40/24).

...

Entgeltgerechtigkeit: Richtlinie ab Mitte 2026 gültig

Seit Mitte 2023 ist die EU-Entgelttransparenzrichtline (2023/970) in Kraft. Sie soll für mehr Entgeltgerechtigkeit sorgen und Arbeitnehmern die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern. Bis Juni 2026 hat Deutschland Zeit, die Vorgaben der EU umzusetzen. Unternehmer sollten sich schon jetzt darauf einstellen. Arbeitnehmer haben u. a. das Recht, Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt und sonstige Entgeltbestandteile gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu erhalten. Auch Bewerber können Einblicke über mögliche Verdienste verlangen. Das Recht galt bisher nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern, allerdings soll es jetzt zumindest in Teilen unabhängig von der Betriebsgröße sein. Arbeitgeber sollten prüfen, welche Auskünfte sie ab wann geben müssen und sich eine Strategie überlegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/q3p6q und https://go.nwb.de/znpul.

...

Mindestlohn: Neue Tarife für Auszubildende

Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn: Azubis, die 2026 eine Berufsausbildung beginnen, bekommen im ersten Lehrjahr mindestens 724 € pro Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 854 €, im dritten Jahr gibt es 977 € und im vierten Ausbildungsjahr 1.014 €. In § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde die Höhe der Entgelte nur bis 2023 festgelegt. Seit 2024 wird die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für den Start einer Berufsausbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/s4vzw.

...
Arbeitsrecht //

Freistellung während der Kündigungsfrist - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes (BAG)

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urteil v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24).

...

Minijob: Gelber Schein weiter Pflicht

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber seit Anfang 2023 spätestens am 4ten Kalendertag darüber informieren, dass sie krank sind. Arbeitgeber können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital abrufen; ein Anrecht auf Vorlage der Bescheinigung in Papierform besteht nicht mehr. Anders sieht der Fall bei Minijobbern und privat Versicherten aus. Diese müssen die Bescheinigung weiter in Papierform vorlegen. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/ntx8z.

Loading...