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Arbeits- & Sozialrecht

Fokus //

Fokus: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Ein Betriebsleiter machte in seiner Klage die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs geltend, den er aufgrund einer Erkrankung nicht in Anspruch nehmen konnte. Lesen Sie im aktuellen Fokus, ob ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs möglich ist (BAG, Urteil v. 3.6.2025 - 9 AZR 104/24, RAAAJ-99015).

Gender Pension Gap //

Männer erhalten im Bundesdurchschnitt 52 % mehr Rente

Aktuell überarbeitet die Bundesregierung die Sozialversicherungssysteme, darunter auch die Renten. Ob die Menschen länger arbeiten sollen, die Beiträge hochgehen oder mit dem Boomer-Soli ein Ausgleich innerhalb der Boomer-Generation erfolgen soll, ist längst noch nicht entschieden. Fest steht: Es gibt eine Schieflage bei den Renten, die sich allerdings schon sehr lange abzeichnet. Schließlich ist die Situation, dass immer weniger Aktive immer mehr Rentner versorgen müssen, nicht neu. Vorherige Regierungen haben das Thema schleifen lassen, da es aus Politiker-Sicht unpopulär ist.

Altersvorsorge //

Die berufsständischen Versorgungswerke

Es gibt verschiedene Systeme der Altersvorsorge. Nicht nur, dass die Altersvorsorgesysteme in den meisten Staaten auf drei Säulen basieren: 1. Säule: die gesetzliche, 2. Säule: die betriebliche und die 3. Säule: die private, aber staatlich geförderte Altersvorsorge, wie Riester- oder Rürup-Verträge. Darüber hinaus gibt es auch noch unterschiedliche Systeme für die 1. Säule, die die Grundversorgung im Alter darstellen soll.

Sozialversicherungs- und Beitragsrecht //

Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2025 (Teil 1)

Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Leider sind auch im neuen Jahr steigende Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. So stimmte der Bundesrat am 20.12.2024 einer Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zu.

Sozialversicherungsrecht //

Wachstumschancengesetz – Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthält u. a. auch Regelungen zur Beitragserhebung in der sozialen Pflegeversicherung. Im Jahr 2025 wird das Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft von Beschäftigten digitalisiert. Kommt es zu Beitragsrückerstattungen, hat der Arbeitgeber diese ggf. zu verzinsen.

Fokus //

Fokus: Umfang des Verzichts auf einen Urlaubsabgeltungsanspruch

Das Landesarbeitsgericht hatte darüber zu urteilen, ob auf einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub im Rahmen eines Vergleichs verzichtet werden kann. Lesen Sie im Folgenden, warum ein Verzicht aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) nicht möglich ist und wie in diesen Fällen die Abgeltung rechtssicher erfolgen kann (LArbG Köln, Urteil v. 11.4.2024 - 7 Sa 516/23).Steinberg, Fokus: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich, NWB-BB 10/2025 S. 297

Fokus //

Fokus: Datenschutzverstoß und die Voraussetzungen für einen Schadensersatz

Das Arbeitsgericht Suhl hatte darüber zu entscheiden, wann einem Arbeitnehmer gegen einen Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nach mehreren erlittenen Datenschutzverstößen zusteht (ArbG Suhl, Urteil v. 20.12.2023 - 6 Ca 704/23). Lesen Sie im Folgenden, welche Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch durch eine Datenschutzverletzung vorliegen müssen.

Rentenversicherungsrecht //

Attraktive Ruhestandsmodelle für Mitarbeiter und Unternehmen

Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.

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