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Arbeits- & Sozialrecht

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Arbeitsrecht //

Freistellung während der Kündigungsfrist - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes (BAG)

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urteil v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24).

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Abo

Betriebsveranstaltungen: So bleibt die Weihnachtsfeier steuer- und sozialversicherungsfrei

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, was Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen angeht. Erfreulich ist die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine Pauschalierung der Zuwendungen mit 25 % auch dann möglich ist, wenn eine Weihnachtsfeier nur für einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern veranstaltet wird. Gefährlich ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die Pauschalierung im jeweiligen Entgeltzeitraum erfolgen muss.

Abo Rentenversicherungsrecht //

Attraktive Ruhestandsmodelle für Mitarbeiter und Unternehmen

Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.

Abo Sozialversicherungs- und Beitragsrecht //

Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2025 (Teil 1)

Die im Jahr 2025 wirksam gewordenen Änderungen und Neuerungen in der Entgeltabrechnung sind zum Teil bereits vor mehreren Jahren beschlossen worden. Leider sind auch im neuen Jahr steigende Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. So stimmte der Bundesrat am 20.12.2024 einer Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zu.

Abo Sozialversicherungsrecht //

Wachstumschancengesetz – Auswirkungen auf die Pflegeversicherung

Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthält u. a. auch Regelungen zur Beitragserhebung in der sozialen Pflegeversicherung. Im Jahr 2025 wird das Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft von Beschäftigten digitalisiert. Kommt es zu Beitragsrückerstattungen, hat der Arbeitgeber diese ggf. zu verzinsen.

Abo Sozialversicherungsrecht //

Auswirkungen des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Das früher gängige Modell „von heute auf morgen aus der Vollzeitarbeit in den Nur-Rentenbezug“ hat als Standardvariante längst ausgedient. Während nämlich die einen weiterarbeiten müssen, weil die Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht, wollen die anderen länger arbeiten, weil sie sich im Alter mehr leisten möchten oder Freude an der Arbeit haben. Der demografische Wandel und der damit einhergehende, nahezu allgegenwärtige Fachkräftemangel machen das Thema aber auch für Arbeitgeber interessant.

Abo Betriebliche Altersvorsorge //

Urteile des BAG befeuern alte Diskussion: Betriebsrente oder Einmalzahlung – was ist die bessere Versorgungsform?

Die alte, immer wiederkehrende Diskussion in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) um die Frage, was für Betriebsrenten besser ist, Rente oder Einmalzahlung, hat mit zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichts Anfang des Jahrs 2023 (vgl. BAG, Urteile v. 17.1.2023 - 3 AZR 501/21, WAAAJ-38158 und 3 AZR 220/22, HAAAJ-34226) neue Nahrung erhalten. Welche Konsequenzen lassen sich aus den Entscheidungen ziehen?

Abo Sozialversicherungsrecht //

Neuordnung der Beitragsberechnung in der sozialen Pflegeversicherung ab dem 1.7.2023

Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) v. 19.6.2023 ist – soweit es die beitragsrechtlichen Inhalte betrifft – am 1.7.2023 in Kraft getreten (BGBl 2023 I Nr. 155). Während der Beitragszuschlag für Kinderlose als bereits bekanntes Element beibehalten wird, profitieren nun Eltern mit mehreren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen von einem Beitragsabschlag.

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