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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer national //

Keine Bindung der Zivilgerichte an Umsatzsteuer-Voranmeldungen einer Partei

LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.11.2025 – 4 Sa 5/25

Häufig sind in Zivilprozessen steuerrechtliche Fragen zu klären. Der Grundsatz, dass die Beantwortung dieser Fragen den Finanzbehörden bzw. den Finanzgerichten vorbehalten ist, gilt nicht ausnahmslos. Selbst wenn etwaige Meinungsunterschiede über Grund und Höhe der Umsatzsteuerpflicht zwischen dem Unternehmer als Steuerschuldner und dem Steuerfiskus als Steuergläubiger geklärt sind, setzt eine etwaige Bindungswirkung außerdem voraus, dass die Steuerrechtslage im Steuerrechtsverhältnis zwischen dem Abnehmer und dem für ihn zuständigen Finanzamt entsprechend beurteilt wird.

Umsatzsteuer national //

Umsatzsteuer-Rechtsprechung 2025

Wichtige und interessante Entscheidungen aller Gerichte

Auch das Jahr 2025 hat wieder einige interessante Entscheidungen aus dem Bereich der Umsatzsteuer gebracht. In Folgendem sollen besonders relevante von ihnen nochmals anlässlich des ausklingenden Jahres in Erinnerung gerufen werden, wobei neben Entscheidungen des BFH und der Finanzgerichte auch solche des EuGH, aber auch in Strafsachen oder zivilrechtliche Judikatur mit Bezug zur Umsatzsteuer Erwähnung finden sollen. Dabei werden auch Entscheidungen besprochen, die erst im Jahr 2025 publiziert wurden, auch wenn sie früher ergangen sind.

Umsatzsteuer national //

Voraussetzung der bußgeldrechtlichen Sanktion bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Umsatzsteuer

Greift § 26a Abs. 1 UStG bei unvollständiger Rechnung?

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

Umsatzsteuer //

Keine Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL für ein nicht zugelassenes privates Krankenhaus

Ein Krankenhaus, welches nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, hat für seine Behandlungsleistungen keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wenn es aus sozialrechtlicher Sicht als nicht wirtschaftlich anzusehen ist, so der BFH mit Urteil v. 8.7.2025. Für die Prüfung dieses Tatbestands kommt es nicht auf ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Kosten an, sondern darauf, inwieweit die Leistungen und die hierdurch bedingten Kosten im Hinblick auf die medizinische Versorgung erforderlich sind.

Umsatzsteuer national //

Belegausgabepflicht

Welche Folgen hat es für den Kunden, wenn er vor dessen Erstellung auf einen Kassenbon verzichtet?

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

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Umsatzsteuerpflicht grenzüberschreitend erbrachter Pflegeleistungen eines ausländischen Unternehmers

FG Köln, Urteil vom 25.9.2024 – 9 K 728/18 (Revision beim BFH anhängig, V R 29/25)

Werden Dienstleistungen im sozialen Bereich erbracht, für welche nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zwar grundsätzlich eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, eine konkrete Ausgestaltung (insbesondere hinsichtlich des sog. Einrichtungsbegriffs) dabei jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten obliegt, können sich insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext Auslegungs- und Zweifelsfragen ergeben (vgl. hierzu auch Grambeck, UStdd Nr. 23/2023, S. 13). Dies zeigt das FG Köln, Urteil vom 25.9.2024 – 9 K 728/18, welches Pflegedienstleistungen eines ausländischen (Sub-)Unternehmers, der in den Streitjahren ausschließlich nach ausländischem Recht und nicht auch nach inländischem Recht als Einrichtung mit sozialem Charakter galt, der deutschen Umsatzsteuer unterwarf.Track 22-23 | Umsatzsteuer: Befreiung von grenzüberschreitend erbrachten Pflegeleistungen, Steuern mobil 2/2026

Umsatzsteuer //

Abgrenzung von Einzweck- und Mehrzweckgutschein

Die Einstufung eines Gutscheins i. S. von § 3 Abs. 13 UStG als „Einzweck-Gutschein“ hängt allein von den in § 3 Abs. 14 Satz 1 UStG, Art. 30 Nr. 2 MwStSystRL festgelegten Voraussetzungen ab. Zum einen muss der Ort der Lieferung der Gegenstände oder der Erbringung der Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, feststehen, und zum anderen muss die für diese Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldete Mehrwertsteuer feststehen. Die vorgenannten Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins vorliegen.

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Keine Aufhebung des EUSt-Bescheides bei Abstimmungsfehlern zwischen Lieferer und Beförderer über das iOSS-Verfahren

Hessisches FG, Urteil vom 24.6.2025 – 7 K 165/22

Seit dem 1.7.2021 ist das sog. iOSS-Verfahren („import one stop shop“) in Kraft, das für Warensendungen bis 150 € optional eine Kombination aus Einfuhrumsatzsteuerfreiheit und Steuererhebung beim liefernden Unternehmer bzw. der elektronischen Schnittstelle (§ 3 Abs. 3a UStG) vorsieht (§ 18k UStG). Das Hessische FG hat sich nun zu einem Sachverhalt geäußert, in dem eine Doppelerhebung von Einfuhrumsatzsteuer und iOSS-Umsatzsteuer erfolgt ist, und im Wesentlichen aus verfahrensrechtlichen Gründen die Aufhebung des EUSt-Bescheides abgelehnt (Hessisches FG, Urteil vom 24.6.2025 – 7 K 165/22). Es ist die erste bekannte veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidung zum iOSS-Verfahren.

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Veräußerung einer privaten Sammlung über eBay durch Erben

Liegt hier ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vor?

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

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Grenzüberschreitend erbrachte Pflegeleistungen und Umsatzsteuerfreiheit

BFH, Beschluss v. 11.8.2025 – V B 63/24

Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob für die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) in Fällen, in denen der nach den Vorschriften der MwStSystRL zu bestimmende Ort der Leistung und der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, in verschiedenen Mitgliedstaaten liegen, auf das Recht des Mitgliedstaats, in dem die Leistung nach den Vorschriften der MwStSystRL erbracht wird, oder auf das Recht des Mitgliedstaats, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, abzustellen ist.Track 22-23 | Umsatzsteuer: Befreiung von grenzüberschreitend erbrachten Pflegeleistungen, Steuern mobil 2/2026

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Umsatzsteuerliche Behandlung von non-fungible Token

Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.7.2025 – 5 K 26/24

Digitale Werke lassen sich ohne Abnutzungserscheinungen vervielfältigen und deshalb nicht als limitierte oder gar einzigartige Werke verkaufen. Dies ändert sich, wenn diese digitalen Werke (z. B. Kunstgegenstände, Musikwerke, Sammelkarten, Spiele oder Videos) mit einem non-fungible Token (NFT) auf einer Blockchain gekoppelt sind. Bei einem NFT handelt es sich im Ergebnis um eine nicht austauschbare Wertmarke bzw. ein Echtheitszertifikat, welches digitale Kopien eindeutig identifizierbar macht. NFT können dabei verschiedenste Gestaltungsformen annehmen und beispielsweise auch als Sammlung mehrerer NFT herausgegeben werden. Obwohl die Anzahl der Fälle und deren wirtschaftliche Bedeutung deutlich zugenommen hat, ist die umsatzsteuerliche Behandlung des initialen Verkaufs von neu geschaffenen NFT oder der Handel (Weiterverkauf) von NFT noch weitgehend ungeklärt.Geißler, Mitwirkungspflichten, GrundlagenSteuer/Zawodsky, Erste umsatzsteuerliche Rechtsprechung zum Handel mit Non-Fungible Token, StuB 21/2025 S. 820

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Unrichtiger Steuerausweis

EuGH, Urteil vom 1.8.2025 - C-794/23 „P GmbH“

Der EuGH musste erneut zu der Frage Stellung nehmen, in welchen Fällen und in welchem Umfang ein unrichtiger Steuerausweis nicht zu einer Steuerschuld führt, da keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.Bender, Neueste Entwicklungen beim unzutreffenden Steuerausweis nach § 14c UStG, BBK 23/2025 S. 1047Klöttschen, EuGH lässt Schätzungen zur Ermittlung der Steuerschuld nach § 14c UStG zu, StuB 22/2025 S. 848

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Hinterziehung von Umsatzsteuer bei Innengesellschaft

BGH, Beschluss vom 26.6.2025 – 1 StR 94/25

Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wer Unternehmer ist, wenn mehrere natürliche Personen sich zusammenschließen, um einen Ticketzweithandel zu betreiben. Insbesondere ging es darum, ob der Personenzusammenschluss selbst als Unternehmer zu betrachten ist, so dass bei Nichtabgabe einer Umsatzsteuererklärung zu seinen Gunsten Umsatzsteuer hinterzogen wurde. Beim Ticketzweithandel werden Tickets zu Musik-, Kultur- oder Sportveranstaltungen im Vorfeld aufgekauft, um sie sodann über dem Ausgabepreis überteuert wieder zu veräußern (BGH, Beschluss vom 26.6.2025 – 1 StR 94/25).

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Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz

BMF, Schreiben vom 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056

Holzhackschnitzel werden aus verschiedenen Holzarten hergestellt, darunter Industriehackschnitzel aus Sägerestholz und Waldhackschnitzel aus Wipfelholz oder Schwachholz bei der Waldpflege. In der Vergangenheit war es immer wieder Diskussionsthema, wann hierauf der ermäßigte Steuersatz greift.Das BMF hat mit Schreiben vom 15.7.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/056 die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz präzisiert. Zuvor war das BMF, Schreiben v. 17.4.2025 - III C 2 – S 7221/00019/005/013 ergangen (vgl. Timm, USt direkt digital 9/2025 S. 14), welches jedoch mit Mitteilung vom 6.6.2025 zurückgezogen wurde. Bis zum Ergehen des nun neuen BMF-Schreibens galten die Grundsätze der BMF-Schreiben vom 4.4.2023, BStBl I S. 733 und vom 29.9.2023, BStBl I S. 1702 unverändert fort.

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