Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs für das Honorar ausländischer Künstler
Das Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG, dem beschränkt steuerpflichtige Künstler bei Auftritten im Inland unterworfen sind, ist mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Der BFH hält an zweifelnden früheren Entscheidungen wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht fest.