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Berufsrecht

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Anonymitätsgrundsatz im Rahmen der Steuerberaterprüfung

Das BFH-Urteil v. 11.7.2023 kann wie folgt zusammengefasst werden: Anonymität garantiere zwar grundsätzlich die größtmögliche Objektivität bei der Korrektur von Aufsichtsarbeiten. Daraus sei jedoch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung abzuleiten, das Prüfungsverfahren weitestgehend anonym zu gestalten. Solange von der entsprechenden Prüfungsstelle entweder das anonymisierte oder das nicht anonymisierte Prüfungsverfahren bei allen Prüflingen einheitlich durchgeführt werde, sei die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt.

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Kauf und Verkauf von Steuerberaterpraxen

Bei einer Steuerberaterpraxis handelt es sich um einen besonderen Transaktionsgegenstand. Zur stark berufsrechtlich geprägten Übertragung einer Steuerberaterpraxis hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Hinweise erarbeitet, zu denen das Präsidium erst kürzlich, am 4./5.7.2023, Aktualisierungen beschlossen hat (s. BStBK, Berufsrechtliches Handbuch, Stand: September 2023, 5.2.3.3). Soll eine Transaktion erfolgen, erspart eine gute Planung und Steuerung mit einer passgenauen vertraglichen Vereinbarung Reibungsverluste und Rechtsstreitigkeiten.

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