Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS
Dieser Examensfall aus der Frühjahrs-Prüfung 2023 befasst sich im Teil-Prüfungsgebiet Konzernrechnungslegung mit der Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS.
Dieser Examensfall aus der Frühjahrs-Prüfung 2023 befasst sich im Teil-Prüfungsgebiet Konzernrechnungslegung mit der Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS.
Der Examensfall aus der Aufgabe 2 des WP-Examens vom Frühjahr 2024 beschäftigt sich mit der Bildung und den Buchungen einer Prozesskostenrückstellung nach HGB.
Aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte BWL/VWL“ geht es in dieser Folge um eine Aufgabe zur Kuppelproduktion aus der Kosten- und Leistungsrechnung, der eine hohe Bedeutung für das WP-Examen zugeschrieben wird.
In dieser Folge geht es um eine Aufgabe aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ zu statischen Verfahren der Investitionsrechnung, denen gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 für das WP-Examen eine hohe Bedeutung zugeschrieben wird.
Im WP-Examen betreffen wesentliche Inhalte des Prüfungsgebiets„Angewandte BWL/VWL auch die Geldpolitik. Diese Folge stellt eine 40-Punkte-Aufgabe aus dem ersten Halbjahr 2023 vor.
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Anfang Juni 2024 veröffentlichte die WPK ihren Bericht über die Berufsaufsicht im Jahr 2023 und gibt darin einen Überblick über die Entwicklung und den Gegenstand ihrer berufsaufsichtlichen Verfahren.
Mitte April dieses Jahres machte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gegen die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY, vormals Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) berufsaufsichtliche Maßnahmen bekannt.
Ein Steuerberater hat seinen Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung aufzuklären, auch wenn die Ermäßigung nicht beantragt worden war.
Bisher steht die Anpassung des § 37 BS WP/vBP an die Änderungen in § 43 Abs. 4 WPO durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) noch aus.
In seiner Duplik antwortet RA Dr. Philipp Fölsing auf die Replik von Sell.
Im Beitrag „Wirecard: Bewährungsprobe für die APAS – Zweifelhafter Umgang mit Prüferversagen“ in WP Praxis 10/2023 S. 290 befasste sich Fölsing mit der Pressemitteilung der APAS vom 3.4.2023 zu Wirecard. Sell formuliert hierzu eine Replik.
Dieser Examensfall aus dem finanzwirtschaftlichen Risikomanagement zur Absicherung gegen Zinsänderungen behandelt die (Macaulay-)Duration.
Das BFH-Urteil v. 11.7.2023 kann wie folgt zusammengefasst werden: Anonymität garantiere zwar grundsätzlich die größtmögliche Objektivität bei der Korrektur von Aufsichtsarbeiten. Daraus sei jedoch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung abzuleiten, das Prüfungsverfahren weitestgehend anonym zu gestalten. Solange von der entsprechenden Prüfungsstelle entweder das anonymisierte oder das nicht anonymisierte Prüfungsverfahren bei allen Prüflingen einheitlich durchgeführt werde, sei die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt.
Dieser Beitrag aus der Rubrik Examensfälle enthält alles Wissenswerte zur Prüfung des Vergütungsberichts auf der Basis von zwei tatsächlich gestellten Klausuraufgaben.