Ab dem 1.10.2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte haben nunmehr innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuzuschalten und anzuhören oder Vergleichsverhandlungen mit ihnen zu führen, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf. Rechtsanwälte werden ihre Anträge künftig auch in einer grenzüberschreitenden Videoverhandlung bei Gericht stellen können. Ermöglicht wird dies durch eine neue Regelung in der EU-Digitalisierungsverordnung.