Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS
Dieser Examensfall aus der Frühjahrs-Prüfung 2023 befasst sich im Teil-Prüfungsgebiet Konzernrechnungslegung mit der Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS.
Dieser Examensfall aus der Frühjahrs-Prüfung 2023 befasst sich im Teil-Prüfungsgebiet Konzernrechnungslegung mit der Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach IFRS.
Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Der Examensfall aus der Aufgabe 2 des WP-Examens vom Frühjahr 2024 beschäftigt sich mit der Bildung und den Buchungen einer Prozesskostenrückstellung nach HGB.
Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV ist auch die Unternehmensbewertung mit ihren berufsständischen Grundsätzen Gegenstand des Examens. Den Verfahren wird eine mittlere und den berufsständischen Grundsätzen dabei eine hohe Bedeutung zugeschrieben. Dem trägt dieses Fallbeispiel Rechnung.
Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31.8.2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/8480) hervor.
Dieser Beitrag aus der Rubrik Examensfälle enthält alles Wissenswerte zur Prüfung des Vergütungsberichts auf der Basis von zwei tatsächlich gestellten Klausuraufgaben.
Ab dem 1.10.2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte haben nunmehr innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuzuschalten und anzuhören oder Vergleichsverhandlungen mit ihnen zu führen, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf. Rechtsanwälte werden ihre Anträge künftig auch in einer grenzüberschreitenden Videoverhandlung bei Gericht stellen können. Ermöglicht wird dies durch eine neue Regelung in der EU-Digitalisierungsverordnung.
In diesem Beitrag der Rubrik Examensfälle soll aus einer Bilanz und GuV ein Ergebnis-, Finanz- und Bilanzbudget für einen Produktionsbetrieb ermittelt werden.
Der BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (BFH, Urteil v. 11.7.2023 - VII R 10/20; veröffentlicht am 30.11.2023).
Richterbezüge müssen ihrer Höhe nach nicht der Vergütung anderer Rechtsberufe entsprechen. Auf ein entsprechendes Urteil des EuGH macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
In dieser Folge geht es um eine Aufgabe aus dem Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ zu statischen Verfahren der Investitionsrechnung, denen gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 für das WP-Examen eine hohe Bedeutung zugeschrieben wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die aktuellen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern für die Ausbildungsvergütung angehender Rechtsanwaltsfachangestellter veröffentlicht. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels haben die meisten Kammern ihre Vergütungsempfehlungen deutlich erhöht.
Der Senat für Notarsachen des BGH hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist (BGH, Urteil v. 21.8.2023 - NotZ(Brfg) 4/22).
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem im Steuerberatungsgesetz (StBerG) neu geregelt werden soll, wer in beschränktem Umfang zur Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten befugt ist (BT-Drucks. 20/8669).
Dieser Examensfall aus dem finanzwirtschaftlichen Risikomanagement zur Absicherung gegen Zinsänderungen behandelt die (Macaulay-)Duration.
Im Beitrag „Wirecard: Bewährungsprobe für die APAS – Zweifelhafter Umgang mit Prüferversagen“ in WP Praxis 10/2023 S. 290 befasste sich Fölsing mit der Pressemitteilung der APAS vom 3.4.2023 zu Wirecard. Sell formuliert hierzu eine Replik.