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Berufsrecht

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Geldwäschebekämpfung/Berufsrecht //

Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit 17.2.2025 (BRAK)

Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

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Verfahrensrecht //

Grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen (Bundesamts für Justiz)

Ab dem 1.10.2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte haben nunmehr innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, Parteien und ihre Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuzuschalten und anzuhören oder Vergleichsverhandlungen mit ihnen zu führen, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf. Rechtsanwälte werden ihre Anträge künftig auch in einer grenzüberschreitenden Videoverhandlung bei Gericht stellen können. Ermöglicht wird dies durch eine neue Regelung in der EU-Digitalisierungsverordnung.

Abo Examensfälle //

Prüfung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ im WP-Examen sowohl die Bilanzierungsgrundsätze des handelsrechtlichen Jahresabschlusses als auch die Prüfung der Rechnungslegung. Die hier behandelte Examensaufgabe enthält Aspekte beider Bereiche. Diesen beiden Bereichen wird gemäß der Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV vom 1.6.2021 eine hohe Bedeutung für das WP-Examen zugeschrieben.

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