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Betriebswirtschaft

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Steuern: Verzugszinsen vermeiden

Das Finanzamt kann nicht nur bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung Verzugszinsen verlangen, sondern auch, wenn die Behörde selbst sich mit der Bearbeitung Zeit lässt – und das darf sie für bis zu 15 Monate. Um für diesen Fall Verzugszinsen zu vermeiden, kann man die berechnete Nachzahlung unter Angabe der Steuernummer und des Verwendungszwecks bis zum Verzinsungsbeginn an das Finanzamt überweisen. Bei Einreichung der Steuererklärung muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass man die voraussichtliche Nachzahlung vorab freiwillig leisten möchte. Wird das angenommen, entfallen die Verzugszinsen i. H. von 0,15 % pro Verspätungsmonat.

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Häufige Fehler in der Unternehmensbewertung – Unkritische Übernahme der Planung und unzureichende Beachtung von Einmaleffekten

Im Beitrag werden typische Fehler aufgezeigt, die bei Bewertungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Planung von den gesetzlichen Vertretern des zu bewertenden Unternehmens vorkommen. Zudem wird darauf eingegangen, wie es in der Praxis häufig zu Bewertungsfehlern durch eine unzureichende Bereinigung von Einmaleffekten kommt.

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Unternehmensnachfolge: Die Nachfolgersuche gestaltet sich immer schwieriger

Immer mehr Unternehmer finden keine Nachfolger für ihren Betrieb und erwägen Betriebsschließungen, so eine Erhebung der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Fast ein Drittel der befragten Unternehmen prüft diesen Schritt ernsthaft. Ausgewertet wurden 48.000 Beratungsgespräche. Unternehmer sollten sich intensiv mit dem Thema befassen, wenn Probleme vermieden werden sollen. Es gilt die Faustregel: 5 bis 10 Jahre vor einer geplanten Übergabe sollte mit den ersten Arbeiten begonnen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/w5gtf.

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