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Gesellschaftsrecht

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Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten einer GmbH bei Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen

Die Wirtschaftsprüferin ist seit mehreren Jahren mit der Prüfung des Abschlusses einer mittelgroßen GmbH beauftragt. Im August 2023 teilt der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit, dass er die GmbH auf sein Einzelunternehmen verschmelzen möchte. Die Verschmelzung soll im Oktober 2023 erfolgen. Weder Jahresabschluss noch Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 sind bislang aufgestellt.

Abo Gesellschaftsrecht //

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur GmbH aus 2022/2023 (1. Halbjahr)

Im Fokus der facettenreichen Judikatur standen im Berichtszeitraum die Haftung des Geschäftsführers und seine Treuepflicht. Zudem wurde mit einer Schadensersatzklage aus § 826 BGB ein Weg aufgezeigt, wie sich ein Gesellschafter gegen einen bestandskräftigen Beschluss zur sittenwidrigen Satzungsänderung zur Wehr setzen kann. Außerdem hat der II. Zivilsenat die kontrovers diskutierte Frage verneint, ob ein Gewinnabführungsvertrag im Handelsregister der herrschenden GmbH eingetragen werden muss oder zumindest eingetragen werden kann.

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Das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

Die Bundesregierung plant, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandorts zu stärken. Sie will die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-up-, Wachstums- und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), also insbesondere Kapitalzugang und -ausstattung verbessern. Um das zu erreichen, sollen diverse Bestimmungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht ergänzt werden. Nach dem Referentenentwurf aus dem April 2023 hat das Bundeskabinett nun Mitte August 2023 den Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen, das unterschiedliche Maßnahmen dazu vorsieht.

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Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung

Im Eckpunktepapier für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am 30.8.2023 u. a. von der Bundesregierung beschlossen, dass die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen und der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts rechtzeitig nach den dafür erforderlichen Änderungen im europäischen Recht um jeweils rund 25 % angehoben werden sollen.

Abo GmbH-Recht //

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur GmbH im Jahr 2023 (2. Halbjahr)

Im Berichtszeitraum hat der II. Zivilsenat in der richtungsweisenden Entscheidung (BGH, Urteil v. 11.7.2023 - II ZR 116/21, FAAAJ-47911) die zuvor zur Einziehung eines Geschäftsanteils entwickelten Grundsätze auf einen Ausschluss eines Gesellschafters im Klageweg übertragen. Die seit 1953 vertretene sog. Bedingungslösung wurde aufgegeben, sodass die Wirksamkeit des Ausschlusses nicht mehr von der Zahlung einer Abfindung an den ausgeschlossenen Gesellschafter abhängt. Zudem hat der BGH (Urteil v. 8.8.2023 - II ZR 13/22, PAAAJ-47912) erneut zum Stimmverbot bei einem Eigeninteresse eines Gesellschafters Stellung genommen.

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Unternehmensgrößenklassen: Änderung der monetären Schwellenwerte

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Gesetzgeber die Größenklassen für Unternehmen nach § 267a HGB rückwirkend ab dem Jahr 2023 angepasst. Je kleiner ein Unternehmen, desto weniger Pflichten gibt es, etwa in Bezug auf die Erstellung von Anhang und Lagebericht. Um in eine andere Klasse zu kommen, muss ein Unternehmer an zwei Stichtagen hintereinander zwei von drei Kriterien über- oder unterschreiten. Weitere Informationen befinden sich unter https://go.nwb.de/uivqr.

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