Die Bundesregierung plant, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandorts zu stärken. Sie will die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-up-, Wachstums- und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), also insbesondere Kapitalzugang und -ausstattung verbessern. Um das zu erreichen, sollen diverse Bestimmungen im Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht ergänzt werden. Nach dem Referentenentwurf aus dem April 2023 hat das Bundeskabinett nun Mitte August 2023 den Gesetzentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen, das unterschiedliche Maßnahmen dazu vorsieht.