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Rechtsprechung

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Abo Einkommensteuer //

Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen nach Umwidmung eines Darlehens (BFH)

Ein Darlehen kann auch dann im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG "unmittelbar" für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung aufgenommen worden sein, wenn es ursprünglich für die Anschaffung oder Herstellung eines Erstobjekts aufgenommen worden war und später für die Anschaffung oder Herstellung eines Zweitobjekts umgewidmet worden ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 24/23; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Einkommensteuer //

Rückwirkende Einführung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und damit einhergehende Abzugsbeschränkung (FG)

Das FG Düsseldorf hat zur Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Einführung der Steuerbefreiungsregelung nach § 3 Nr. 72 EStG für bestimmte Photovoltaikanlagen und der damit einhergehenden Abzugsbeschränkung nach § 3c Abs. 1 EStG entschieden. Das Gericht hat einen Verfassungsverstoß verneint (FG Düsseldorf, Urteil v. 24.6.2025 - 4 K 1286/24 E; Revision zugelassen).

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Abo Umsatzsteuer //

Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt (BFH)

Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei (BFH, Urteil v. 14.5.2025 - XI R 24/23; veröffentlicht am 24.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland (BFH)

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 29/22; veröffentlicht am 3.7.2025).

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Abo Einkommensteuer //

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps (BFH)

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden (BFH, Urteil v. 10.4.2025 - VI R 11/22; veröffentlicht am 20.6.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit (BFH)

Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die - tatsächlich nicht erwirkte - Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 2/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Einkommensteuer //

Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind (BFH)

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, Senatsurteil v. 21.6.2023 - III R 11/21, BFHE 280, 542, BStBl II 2023, 970) (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - III R 32/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Abo Gewerbesteuer //

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr (BFH)

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 15.6.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914) (BFH, Beschluss v. 20.3.2025 - III R 14/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Umsatzsteuer //

Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt (BFH)

Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 148 Buchst. d MwStSystRL grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der - auf der Vorstufe erbrachten - sonstigen Leistung für den vorstehenden Bedarf ohne Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen als sicher gelten kann (BFH, Urteil v. 19.12.2024 - V R 12/23; veröffentlicht am 15.5.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Verlängerung der Nachbehaltensfrist - Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids (BFH)

Bei der im ADV-Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 (BGBl I 2021, 926, BStBl I 2021, 838) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 1.7.2021 erfolgt sind (BFH, Beschluss v. 10.4.2025 - II B 54/24 (AdV); veröffentlicht am 2.5.2025.

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