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Rechtsprechung

Abo Umsatzsteuer //

Einheitlichkeit der Leistung bei Heilbehandlungen

In Bestätigung seiner Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil v. 19.12.2024 entschieden, ärztliche Heilbehandlungsleistungen können nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG unabhängig davon umsatzsteuerfrei sein, in welcher Rechtsform sie erbracht werden. So sind auch Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei, die ein Arzt – gleich, in welcher Rechtsform er tätig ist – in einem Krankenhaus durchführt. Umfassen die Leistungen aber auch den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, ist zu prüfen, ob insofern ein mit der Heilbehandlung untrennbarer wirtschaftlicher Vorgang vorliegt, für den dann keine Umsatzsteuerfreiheit in Betracht kommt, wenn beide Leistungsbestandteile gleichwertige Elemente der Leistung darstellen, die nicht einheitlich die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung erfüllen. Anders wäre dies, wenn der stationäre Aufenthalt Nebenleistung zur (umsatzsteuerfreien) Heilbehandlung als Hauptleistung ist.

Abo Einkommensteuer //

Zum Begriff des steuerlichen Eigenkapitalkontos

Mit Bezug auf § 15a EStG entschied der BFH mit Urteil v. 16.1.2025, ein Eigenkapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft liege nur dann vor, wenn (a) auf dem Konto auch Verluste erfasst würden und (b) Verfügungsbeschränkungen bestünden. Beides muss sich aus klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag ergeben. Da das Eigenkapital aus der Steuerbilanz abzuleiten ist, lassen zudem außerbilanzielle Kürzungen oder Hinzurechnungen – wie die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG oder die Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG – das steuerliche Eigenkapitalkonto unberührt.

Abo Finanzgerichtsordnung //

Vollständige Erfassung des Klagebegehrens gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO bei Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsfeststellungsklage

In den nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen v. 28.2.2023 und v. 28.6.2023 hat der BFH in zwei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgestellt, dass bei Erhebung sowohl einer Anfechtungsklage als auch einer Nichtigkeitsfeststellungsklage das Finanzgericht nicht nur über das Anfechtungsbegehren entscheiden darf. Das Finanzgericht dürfe gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO nicht hinter dem Klagebegehren zurückbleiben, mithin nicht nur über einen Teil des Klagebegehrens entscheiden. Die ansonsten fehlerhafte Auslegung und Bescheidung des Klagebegehrens führt zu einem Verfahrensfehler gem. § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO.

Abo Einkommensteuer //

Neuigkeiten zur Kryptobesteuerung – FG Nürnberg entscheidet in der Hauptsache

Am 22.1.2025 ist ein Urteil des FG Nürnberg zur Besteuerung von Kryptogewinnen in der Hauptsache (3 K 760/22) ergangen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Fall war bereits 2020 Gegenstand eines AdV-Verfahrens (Beschluss v. 8.4.2020 - 3 V 1239/19, HAAAH-48829), in dem es insbesondere darum ging, ob sog. Kryptogewinne als „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG“ zu versteuern sind. Track 03 | Virtuelle Währungen: Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, Steuern mobil 5/2025

Abo Einkommensteuer //

Neue (günstigere) Entscheidungen zu nachträglichen Betriebsausgaben bei PV-Anlagen

Mit dem JStG 2022 wurde durch § 3 Nr. 72 EStG mit Wirkung zum 1.1.2022 eine ertragsteuerliche Befreiung für bestimmte PV-Anlagen eingeführt. Dadurch sollten u. a. bürokratische Hürden wegfallen, die sich oftmals einige Jahre nach Installation der Anlage aufgrund eines Nachweises der Gewinnerzielungsabsicht gegenüber dem Finanzamt ergäben. Die regelmäßig aus der Steuerbefreiung resultierende Nichtberücksichtigung von sog. nachlaufenden Betriebsausgaben, welche wirtschaftlich Jahre betreffen, bevor die Befreiung in Kraft war, die sich aber aufgrund des Abflussprinzips des § 11 EStG erst in einem späteren Zeitraum auswirken, beschäftigt nunmehr die Finanzgerichte.Track 24-25 | Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen - insbesondere zu nachlaufenden Betriebsausgaben, Steuern mobil 5/2025NWB-Nachricht v. 07.03.2025, Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Hinweise zum Betrieb einer Photovoltaikanlage (FinMin)Seifert, Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen, NWB 11/2025 S. 688

Abo Bilanzsteuerrecht //

Ansatz einer Pensionsrückstellung bei einer Versorgungszusage, die vom späteren Wert von Fondsanteilen oder einer Rückdeckungslebensversicherung abhängt

Der BFH hat mit Beschluss v. 4.9.2024 entschieden, dass Pensionsrückstellungen dem Grunde nach auch für erteilte Versorgungszusagen i. S. des § 6a Abs. 1 EStG zu bilden sind, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls unter der aufschiebenden Bedingung einräumen, dass sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen Wert eine Rückdeckungslebensversicherung, die in Fondsanteile investiert, beim Eintritt des Versorgungsfalls hat. Der Teilwert einer Pensionsverpflichtung richtet sich auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen ohne garantierte Mindestleistung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG für den Teil der Versorgungszusage, der auf einer Zusage im Rahmen einer Entgeltumwandlung i. S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG beruht, und im Übrigen nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG. Der Teilwert ist nicht abweichend von § 6a Abs. 3 EStG mit dem jeweils aktuellen Wert der Rückdeckungslebensversicherung (bzw. der Fondsanteile) zum jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten.

Abo Einkommensteuer //

Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

Mit dem Urteil v. 19.11.2024 entschied der BFH, dass die steuerlichen Rechtsfolgen des unter Besserungsvorbehalt verzichtenden Gesellschafters nicht erst zu berücksichtigen sind, wenn feststeht, dass die Bedingung nicht mehr eintreten wird. Bei dem Gesellschafter ist der Verlust aus dem Verzicht auf den nicht mehr werthaltigen Teil seiner Forderung bereits zum Zeitpunkt des Verzichts entstanden und gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 EStG zu berücksichtigen.

Abo AO/EStG/GewStG //

Steuerfreier Sanierungsgewinn nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG bei einem Schuldenerlass vor dem 9.2.2017

Mit Urteilen v. 10.10.2024 - IV R 1/22 ( HAAAJ-84505) und IV R 2/22 (nv, CAAAJ-84495) entschied der BFH zu Fragen des steuerfreien Sanierungsgewinns nach § 3a EStG bzw. § 7b GewStG mit folgenden Leitsätzen: (1) Die gesonderte Feststellung gem. § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eigenständigen Verwaltungsakt und wird bei einer Mitunternehmerschaft einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Dieser Feststellungsbescheid ist als Grundlagenbescheid für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO bindend (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO). (2) Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

Abo Einkommensteuer //

Nur teilweiser Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten

Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an anderen Gesellschaften ist, kommt nach dem Urteil des BFH v. 27.11.2024 auch für Kosten für Abschluss- und Prüfungsarbeiten (u. a. für den Konzernabschluss), für Rechtsberatung und Geldverkehr sowie für die Beiträge zur IHK nur ein nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG um 40 % reduzierter Abzug an Betriebsausgaben in Betracht.

Abo Gewerbesteuer //

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Ausschließlichkeitsgebot in zeitlicher Hinsicht

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig.

Abo Einkommensteuer //

Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 erfolgte im Hinblick auf die Besteuerung von Photovoltaikanlagen ein gravierender Systemwechsel. Durch die Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 72 EStG) gewinnt bei natürlichen Personen die Frage, ob der Betrieb der Photovoltaikanlage einen eigenständigen Gewerbebetrieb oder einen unselbständigen Teil eines vorhandenen Betriebs darstellt, erheblich an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen für den Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 1 EStG und für die Bildung und Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG.

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