Neuregelung nicht verfassungswidrig (FG)
Das FG Düsseldorf hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 26.2.2025 - 11 K 2309/23 BG; Revision eingelegt).
Das FG Düsseldorf hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 26.2.2025 - 11 K 2309/23 BG; Revision eingelegt).
Mit Bezug auf § 15a EStG entschied der BFH mit Urteil v. 16.1.2025, ein Eigenkapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft liege nur dann vor, wenn (a) auf dem Konto auch Verluste erfasst würden und (b) Verfügungsbeschränkungen bestünden. Beides muss sich aus klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag ergeben. Da das Eigenkapital aus der Steuerbilanz abzuleiten ist, lassen zudem außerbilanzielle Kürzungen oder Hinzurechnungen – wie die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG oder die Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG – das steuerliche Eigenkapitalkonto unberührt.
Zahlungen für die Ablösung eines "Zinsswaps" können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein (Niedersächsisches FG, Urteil v. 11.2.2025 - 8 K 169/23; Revision zugelassen).
Das FG Baden-Württemberg hat einen mittels Musterschreiben gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides abgelehnt (FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 20.3.2025 - 8 V 250/25; Beschwerde nicht zugelassen).
§ 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt (BFH, Urteil v. 19.12.2024 - V R 10/22; veröffentlicht am 17.4.2025).
Mit dem JStG 2022 wurde durch § 3 Nr. 72 EStG mit Wirkung zum 1.1.2022 eine ertragsteuerliche Befreiung für bestimmte PV-Anlagen eingeführt. Dadurch sollten u. a. bürokratische Hürden wegfallen, die sich oftmals einige Jahre nach Installation der Anlage aufgrund eines Nachweises der Gewinnerzielungsabsicht gegenüber dem Finanzamt ergäben. Die regelmäßig aus der Steuerbefreiung resultierende Nichtberücksichtigung von sog. nachlaufenden Betriebsausgaben, welche wirtschaftlich Jahre betreffen, bevor die Befreiung in Kraft war, die sich aber aufgrund des Abflussprinzips des § 11 EStG erst in einem späteren Zeitraum auswirken, beschäftigt nunmehr die Finanzgerichte.Track 24-25 | Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen - insbesondere zu nachlaufenden Betriebsausgaben, Steuern mobil 5/2025NWB-Nachricht v. 07.03.2025, Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Hinweise zum Betrieb einer Photovoltaikanlage (FinMin)Seifert, Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen, NWB 11/2025 S. 688
Am 22.1.2025 ist ein Urteil des FG Nürnberg zur Besteuerung von Kryptogewinnen in der Hauptsache (3 K 760/22) ergangen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Fall war bereits 2020 Gegenstand eines AdV-Verfahrens (Beschluss v. 8.4.2020 - 3 V 1239/19, HAAAH-48829), in dem es insbesondere darum ging, ob sog. Kryptogewinne als „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG“ zu versteuern sind. Track 03 | Virtuelle Währungen: Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, Steuern mobil 5/2025
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist (BFH, Beschluss v. 15.10.2024 - III B 24/24 (AdV); veröffentlicht am 31.10.2024).
Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)-Niederlande, DBA-Japan, DBA-Großbritannien, DBA-Spanien, DBA-Australien, DBA-Irland, DBA-Belgien, DBA-Schweiz, DBA-Italien, DBA-Dänemark, DBA-Kanada, DBA-Singapur, DBA-Norwegen, DBA-Griechenland und DBA-Frankreich sein (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - VI R 25/22; veröffentlicht am 17.4.2025).
Der Beitrag fasst die aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer in der Insolvenz zusammen und gibt Praxishinweise.
Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 1/23; veröffentlicht am 23.1.2025).
Die Entnahme von Strom im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StromStG erfolgt nicht ausschließlich durch die Person, die "den Schalter umlegt", sondern kann auch Personen zugerechnet werden, die aufgrund einer besonderen Einwirkungsmöglichkeit auf eine andere Person und die stromverbrauchenden Anlagen die tatsächliche Sachherrschaft über diese ausüben (BFH, Urteil v. 15.10.2024 - VII R 31/21; veröffentlicht am 10.4.2025).
Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 26/22; veröffentlicht am 3.4.2025).
Für Unternehmer und ihre Berater ist es schwer, den Überblick über die einzelnen Gesetzesänderungen zu behalten, die sich im Jahresabschluss 2024 auswirken könnten oder die zwar geplant, dann aber im Gesetzgebungsverfahren gescheitert sind.
Der BFH informiert in seinem Jahresbericht 2023 u.a. über die im Jahr 2024 zu erwartenden Entscheidungen von besonderem Interesse.
Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin, an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 21/22; veröffentlicht am 24.4.2025).
Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an BFH, Urteil v. 24.10.2017 - VIII R 19/16, BStBl II 2019, 34: BFH, Urteil v. 19.11.2024 - VIII R 8/22; veröffentlicht am 6.2.2024).
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, sein Urteil zum Solidaritätszuschlag 2020/2021 am 26.3.2025 zu verkünden. Das Az. des Verfahrens lautet 2 BvR 1505/20.
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte einer Zahlungsabwicklungsgesellschaft in einem Drittstaat der Hinzurechnungsbesteuerung unterlagen. Das Urteil enthält instruktive Auslegungen u. a. der AStG-Regeln für Dienstleistungen und für Geschäfte von Kreditinstituten.
Für eine freiberuflich tätige Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die die Umsatzgrenze nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG a.F.) überschreitet und ihren handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, kommt die Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG a.F.) nicht in Betracht (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 9.7.2024 - 9 K 86/24; Revision anhängig, BFH-Az. V R 16/24).