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Rechtsprechung

Abo Einkommensteuer //

Zum Begriff des steuerlichen Eigenkapitalkontos

Mit Bezug auf § 15a EStG entschied der BFH mit Urteil v. 16.1.2025, ein Eigenkapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft liege nur dann vor, wenn (a) auf dem Konto auch Verluste erfasst würden und (b) Verfügungsbeschränkungen bestünden. Beides muss sich aus klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag ergeben. Da das Eigenkapital aus der Steuerbilanz abzuleiten ist, lassen zudem außerbilanzielle Kürzungen oder Hinzurechnungen – wie die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG oder die Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG – das steuerliche Eigenkapitalkonto unberührt.

Abo Einkommensteuer //

Neue (günstigere) Entscheidungen zu nachträglichen Betriebsausgaben bei PV-Anlagen

Mit dem JStG 2022 wurde durch § 3 Nr. 72 EStG mit Wirkung zum 1.1.2022 eine ertragsteuerliche Befreiung für bestimmte PV-Anlagen eingeführt. Dadurch sollten u. a. bürokratische Hürden wegfallen, die sich oftmals einige Jahre nach Installation der Anlage aufgrund eines Nachweises der Gewinnerzielungsabsicht gegenüber dem Finanzamt ergäben. Die regelmäßig aus der Steuerbefreiung resultierende Nichtberücksichtigung von sog. nachlaufenden Betriebsausgaben, welche wirtschaftlich Jahre betreffen, bevor die Befreiung in Kraft war, die sich aber aufgrund des Abflussprinzips des § 11 EStG erst in einem späteren Zeitraum auswirken, beschäftigt nunmehr die Finanzgerichte.Track 24-25 | Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen - insbesondere zu nachlaufenden Betriebsausgaben, Steuern mobil 5/2025NWB-Nachricht v. 07.03.2025, Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Hinweise zum Betrieb einer Photovoltaikanlage (FinMin)Seifert, Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen, NWB 11/2025 S. 688

Abo Einkommensteuer //

Neuigkeiten zur Kryptobesteuerung – FG Nürnberg entscheidet in der Hauptsache

Am 22.1.2025 ist ein Urteil des FG Nürnberg zur Besteuerung von Kryptogewinnen in der Hauptsache (3 K 760/22) ergangen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Fall war bereits 2020 Gegenstand eines AdV-Verfahrens (Beschluss v. 8.4.2020 - 3 V 1239/19, HAAAH-48829), in dem es insbesondere darum ging, ob sog. Kryptogewinne als „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG“ zu versteuern sind. Track 03 | Virtuelle Währungen: Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte, Steuern mobil 5/2025

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Einkommensteuer //

Rückgängigmachung eines IAB für eine Photovoltaikanlage (BFH)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist (BFH, Beschluss v. 15.10.2024 - III B 24/24 (AdV); veröffentlicht am 31.10.2024).

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Abo DBA //

Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (BFH)

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)-Niederlande, DBA-Japan, DBA-Großbritannien, DBA-Spanien, DBA-Australien, DBA-Irland, DBA-Belgien, DBA-Schweiz, DBA-Italien, DBA-Dänemark, DBA-Kanada, DBA-Singapur, DBA-Norwegen, DBA-Griechenland und DBA-Frankreich sein (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - VI R 25/22; veröffentlicht am 17.4.2025).

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Gewerbesteuer //

Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums (BFH)

Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 1/23; veröffentlicht am 23.1.2025).

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Abo Stromsteuer //

Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung und für Strom, der zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit, Strom zu erzeugen, entnommen worden ist (BFH)

Die Entnahme von Strom im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StromStG erfolgt nicht ausschließlich durch die Person, die "den Schalter umlegt", sondern kann auch Personen zugerechnet werden, die aufgrund einer besonderen Einwirkungsmöglichkeit auf eine andere Person und die stromverbrauchenden Anlagen die tatsächliche Sachherrschaft über diese ausüben (BFH, Urteil v. 15.10.2024 - VII R 31/21; veröffentlicht am 10.4.2025).

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Abo Umwandlungssteuer //

Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II (BFH)

Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 26/22; veröffentlicht am 3.4.2025).

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Körperschaftsteuer //

Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG (BFH)

Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin, an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 21/22; veröffentlicht am 24.4.2025).

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Umsatzsteuer //

Keine Genehmigung zur Ist-Versteuerung für freiberufliche Partnerschaft (FG)

Für eine freiberuflich tätige Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die die Umsatzgrenze nach § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG a.F.) überschreitet und ihren handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, kommt die Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG a.F.) nicht in Betracht (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 9.7.2024 - 9 K 86/24; Revision anhängig, BFH-Az. V R 16/24).

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