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Weitere Steuerthemen

Abo Einkommensteuer //

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Mit Urteil v. 20.9.2024 entschied der BFH zur entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen mit folgenden Leitsätzen: (1) Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. (2) Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nichtsteuerbarer Vorgang.

Abo Abgabenordnung //

Entnahme von Nicht-Lebensmitteln durch Supermarktbetreiber

Der Betreiber eines Supermarkts, der nicht nur die Entnahme von Lebensmitteln, sondern auch die Entnahme der Nicht-Lebensmittel wie z. B. Kosmetik auf der Grundlage der vom BMF veröffentlichten Entnahmewerte pauschal erfasst, erfüllte – jedenfalls bis einschließlich 2022 – seine Aufzeichnungspflichten; denn die veröffentlichten Pauschalwerte für Entnahmen galten auch für Nicht-Lebensmittel. Das Finanzamt durfte daher die Entnahme der Nicht-Lebensmittel nicht hinzuschätzen.

Abo Steuerstrafrecht //

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

Im Jahr 2023 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidung des BGH zu der Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer, die Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit einer von einer deutschen Steuerbehörde erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung und die Entscheidungen des BGH zur Einziehung in Fällen der versuchten Steuerhinterziehung.

Abo Abgabenordnung //

Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Aufzeichnungspflicht

Ein bestandskräftiger Bescheid kann im Anschluss an eine Außenprüfung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zuungunsten des Unternehmers geändert werden, wenn sich aufgrund der Außenprüfung eine Verletzung der Aufzeichnungspflichten und daraus das Recht zu einer Erhöhung des Gewinns ergibt. Dies gilt nicht nur im Rahmen der Bilanzierung, sondern auch bei der EÜR gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

Editorial //

Jahressteuergesetz 2024 auf dem Weg

Nach den Darstellungen des Erzbistums Paderborn wurden zu Pfingsten die Jünger vom Heiligen Geist erfüllt und besaßen fortan die Fähigkeit, in allen Sprachen der Welt zu sprechen. Unklar ist, ob das BMF eine ähnliche Intention verfolgte, als es kurz vor Beginn der Pfingstfeiertage den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 am Freitag, 17.5.2024, veröffentlichte. Jedenfalls konnte sich so das Wissen eher in aller Ruhe über die Pfingsttage verbreiten. Der Entwurf umfasst 243 Seiten und enthält in klassischer Manier den fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf u. a. infolge des EU-Rechts, der EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Insgesamt dürften die angedachten Änderungen damit eher unpolitisch sein. Bei genauer Betrachtung fällt dann auch auf, dass hier ein klassisches Jahressteuergesetz auf dem Tisch liegt, welches wohl bewusst nicht mit politisch angedachten steuerlichen Änderungen angereicht ist. Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf am 5. oder 12.6. in das Kabinett eingebracht werden. Der parlamentarische Abschluss ist damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

Abo Abgabenordnung //

Schätzungsbefugnis in der Gastronomie bei Verwendung von Altkassen

Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen Kasse begründet keine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige in überobligatorischer Weise sonstige Aufzeichnungen führt, die eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung bieten. Aus dem BFH-Urteil v. 28.11.2023 - X R 3/22 ergeben sich zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Bereich der bargeldintensiven Unternehmen.

Abo Gesetzgebung //

Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Überblick zu Änderungen der Zinsschranke und der steuerlichen Umsetzung des MoPeG

Neben notwendigen Anpassungen der Zinsschranke an die Vorgaben der ATAD-Richtlinie sowie einigen anderen Regelungen im EStG enthält das Kreditzweitmarktförderungsgesetz steuerliche Anpassungen, die durch das zum 1.1.2024 in Kraft getretene MoPeG notwendig sind, inklusive einer befristeten Fortschreibung des Status Quo in der Grunderwerbsteuer.

Abo Investmentsteuer //

Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2004 ist unionsrechtskonform auch ausländischen Spezialfonds zu gewähren

Die Norm des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2004 ist geltungserhaltend im Lichte der Rechtsprechung des EuGH zu reduzieren. Das Tatbestandsmerkmal „inländisch“ ist mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit nicht in Übereinstimmung zu bringen, weshalb die Privilegierung auch ausländischen Fonds, die die übrigen Tatbestandsmerkmale erfüllen, zu gewähren ist.

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