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Weitere Steuerthemen

Stromsteuer //

Stromsteuerentlastungen nach § 9b StromStG

Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG bietet für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Möglichkeit, eine nahezu vollständige Entlastung von der gezahlten Stromsteuer zu erreichen. Aus Beratersicht wird diese Entlastungsmöglichkeit in Zeiten steigender Energiepreise leider von kleinen und mittleren Unternehmen immer noch nicht (voll) ausgenutzt. Die Antragsvoraussetzungen sind zwar vielschichtig, aber ist das Entlastungsverfahren einmal administrativ aufgesetzt, bieten sich jedes Jahr wieder stetige Entlastungsmöglichkeiten.

Gesetzgebung //

Steuerpolitisches Update aus Berlin: Stand der steuerpolitischen Vorhaben

Die Bundesregierung ist nun die ersten 100 Tage im Amt, zugleich endet die parlamentarische Sommerpause. Während der Sommerpause kamen immer einmal wieder Diskussionen über die allgemeine Einkommensteuerbelastung und eine mögliche Steuererhöhung auf, bisher ist hier aber keine abschließende politische Willensbildung in der Koalition zu erkennen. Eine Steuererhöhung, jedenfalls für Teile der Steuerpflichtigen, würde auch den Aussagen im Koalitionsvertrag entgegenstehen. Gleichwohl wird dieses Thema wohl immer wieder einmal bespielt werden.

Einkommensteuer //

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Mit Urteil v. 20.9.2024 entschied der BFH zur entgeltlichen Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen mit folgenden Leitsätzen: (1) Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend. (2) Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nichtsteuerbarer Vorgang.

Abgabenordnung //

Entnahme von Nicht-Lebensmitteln durch Supermarktbetreiber

Der Betreiber eines Supermarkts, der nicht nur die Entnahme von Lebensmitteln, sondern auch die Entnahme der Nicht-Lebensmittel wie z. B. Kosmetik auf der Grundlage der vom BMF veröffentlichten Entnahmewerte pauschal erfasst, erfüllte – jedenfalls bis einschließlich 2022 – seine Aufzeichnungspflichten; denn die veröffentlichten Pauschalwerte für Entnahmen galten auch für Nicht-Lebensmittel. Das Finanzamt durfte daher die Entnahme der Nicht-Lebensmittel nicht hinzuschätzen.

Steuerstrafrecht //

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

Im Jahr 2023 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidung des BGH zu der Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer, die Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit einer von einer deutschen Steuerbehörde erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung und die Entscheidungen des BGH zur Einziehung in Fällen der versuchten Steuerhinterziehung.

Abgabenordnung //

Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Aufzeichnungspflicht

Ein bestandskräftiger Bescheid kann im Anschluss an eine Außenprüfung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zuungunsten des Unternehmers geändert werden, wenn sich aufgrund der Außenprüfung eine Verletzung der Aufzeichnungspflichten und daraus das Recht zu einer Erhöhung des Gewinns ergibt. Dies gilt nicht nur im Rahmen der Bilanzierung, sondern auch bei der EÜR gemäß § 4 Abs. 3 EStG.

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