Univ.-Prof. Dr. Frank Hechtner | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Das Kabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. In einem ersten Anlauf war dieser Plan noch gescheitert. Nunmehr konnte auf der Kabinettsklausur in Meseberg verkündet werden, dass die Einigung steht und damit das Wachstumschancengesetz in die parlamentarischen Beratungen gehen kann. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dem Wachstumschancengesetz Investitionen und Innovation in neue Technologien ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Zweifelsohne kann nicht abgestritten werden, dass der Wachstumsmotor Deutsche Wirtschaft ins Stottern geraten ist. Insofern ist es positiv zu bewerten, dass die Bundesregierung nun Maßnahmen vorlegt, die das Wachstum fördern sollen. Dabei erscheint es geradezu bescheiden, dass lediglich von Chancen für das Wachstum gesprochen wird. So wurde in 2006 noch von einer Förderung von Wachstum und Beschäftigung (BT-Drucks. 16/643) und in 2009 von einem Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BT-Drucks. 17/15) gesprochen. Mit dem nunmehr vorgelegten Paket sollen Entlastungen mit einer vollen Jahreswirkung von 7 Mrd. € bewirkt werden. Hinzu soll eine Senkung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft von ca. 2,6 Mrd. €. kommen. Nicht zu verschweigen ist allerdings auch, dass der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung (Bund) um ca. 4,12 Mio. € steigt. Wesentlicher Kostentreiber ist hier die Einführung einer Verpflichtung zur Meldung von nationalen Steuergestaltungen.