Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung (BGBl)
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden (BGH, Urteil v. 27.3.2025 - I ZR 186/17).
Das BMF hat eine zentrale statistische Auswertung von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase (sog. Riester-Auszahlungsstatistik, Auswertungsstichtag 15.5.2024) für das Leistungsjahr 2023 veröffentlicht.
Richterbezüge müssen ihrer Höhe nach nicht der Vergütung anderer Rechtsberufe entsprechen. Auf ein entsprechendes Urteil des EuGH macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Der Begriff „Unternehmen“ i.S.d. Art. 83 DSGVO entspricht dem Begriff „Unternehmen“ i.S.d. Art. 101 und 102 DSGVO, so dass der Höchstbetrag einer Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO auf der Grundlage eines Prozentsatzes des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs des einzelnen Unternehmens bestimmt wird (EuGH, Urteil v. 13.2.2025 – C-383/23).
Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig i.S. des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht (BAG, Urteil v. 12.2.2025 - 5 AZR 127/24).
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen, um den Risiken entgegenzuwirken, die sich aus Importen von geringem Wert ergeben, die über Online-Händler aus Drittländern und Marktplätze, auf denen Händler aus Drittländern ansässig sind, verkauft werden.
Zum Recht vor Geltung der Quick Fixes wurde dem EuG die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht unter näher bezeichneten Umständen einem „fiktiven“ Erwerb entgegensteht, und ob ggf. und für welchen Zeitpunkt dies bei einer Rechnungskorrektur zu einem „fiktiven“ Erwerb führt.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 29.1.2025 den Entwurf eines "Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich" (BT-Drucks. 20/14240) beschlossen.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von 22 Unternehmen der Versicherungswirtschaft nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 29.1.2025 - 1 BvR 1779/24; veröffentlicht am 29.1.2025).
Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht. Über diese und weitere Neuregelungen im Januar 2025 informiert die Bundesregierung.
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet u.a. die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Der Rat der EU (ECOFIN) hat am 10.12.2024 die finale Fassung der Richtlinie über schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER) angenommen. Die Vorgaben sind von den Mitgliedstaaten bis Ende 2028 umzusetzen und gelten spätestens ab Anfang 2030.
Das Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG, dem beschränkt steuerpflichtige Künstler bei Auftritten im Inland unterworfen sind, ist mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Der BFH hält an zweifelnden früheren Entscheidungen wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht fest.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Die Bundesregierung hat am 4.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.11.2024).
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen (OVG NRW, Urteile v. 30.09.2024 - 6 A 856/23 und - 6 A 857/23; Revision nicht zugelassen).
Ab dem 13.12.2024 gilt in der EU, dass Unternehmen, die Verbraucherprodukte herstellen, mit ihnen handeln oder sie importieren, eine Reihe neuer Regeln beachten müssen. Diese Regeln finden sich in der „General Product Safety Regulation“ (GPSR), die auf EU-Ebene im Juni 2023 in Kraft trat und deren Umsetzung ab Dezember 2024 für alle Mitgliedstaaten verpflichtend ist.
Die Bundesregierung hat am 9.10.2024 den vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets, ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV und enthält u.a. Regelungen zur Erleichterung der Rechnungsstellung von Steuerberatern.