Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus in der Regel nicht zulässig (LG)
Eine Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus kann i.d.R. nicht mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (Inflation) begründet werden (LG München, Hinweisbeschluss v. 17.7.2024 - 14 S 3692/24).