Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2023/2024
Die bundesweite Bestehensquote der Steuerberaterprüfung 2023/2024 beträgt 51,6 %. Sie liegt damit etwas über dem Zehnjahresschnitt (50,8 %).
Die bundesweite Bestehensquote der Steuerberaterprüfung 2023/2024 beträgt 51,6 %. Sie liegt damit etwas über dem Zehnjahresschnitt (50,8 %).
Viele Menschen haben für ihr Alter und danach mit einer Vorsorgevollmacht und Testamenten oder Erbverträgen vorgesorgt und glauben, dass damit die Erbschaftsplanung gut geregelt sei. Allerdings ist das nicht immer der Fall, denn Vollmachten können missbraucht und das gesamte Erbe noch vor der Erfüllung ausgehöhlt werden. Gerade weil ältere Menschen oft leichtgläubig sind und in einer gewissen Abhängigkeit zu ihren pflegenden Angehörigen oder sonstigen Pflegepersonen stehen, scheinen Vollmachtsmissbräuche keine Einzelfälle darzustellen, und solche Fälle werden nicht immer aufgegriffen und geahndet.
Das OLG Düsseldorf hat seine sog. Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2023 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden.
Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden (BGH, Urteil v. 27.3.2025 - I ZR 186/17).
Eine Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus kann i.d.R. nicht mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (Inflation) begründet werden (LG München, Hinweisbeschluss v. 17.7.2024 - 14 S 3692/24).
Nachdem der BGH die Frage des Schenkungswiderrufs in einem Fall entschieden hatte, in dem der Elternteil sein Vermögen an eines seiner Kinder verschenkt hatte und die Sozialbehörde sodann versuchte, auf dieses Vermögen zuzugreifen (BGH, Urteil v. 16.4.2024 - X ZR 14/23, EAAAJ-66430), musste sich der BGH nun mit der Frage des unterhaltsrechtlichen Selbstbehalts des auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Kinds befassen (BGH, Beschluss v. 23.10.2024, XII ZB 6/24, FAAAJ-80784).
Die durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl 2022 I S. 1743) eingeführte Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten in der Zeit v. 26.10.2022– 31.12.2024 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfreie Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zu gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Während der Gesetzgeber für die Energiepreispauschale mit § 122 Satz 2 i. V. mit § 112 Abs. 2 EStG bestimmt hat, dass die Pauschale i. H. von 300 € unpfändbar ist, fehlt eine solche Regelung für die Inflationsausgleichsprämie. Da Rechtsprechung hierzu noch weitgehend fehlt, herrscht Unsicherheit unter allen Verfahrensbeteiligten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Inflationsausgleichsprämie unpfändbar ist (vgl. Deutscher Anwaltsverein, AG Insolvenzrecht & Sanierung, PM Nr. 2/23). Jesgarzewski, Handhabung der Inflationsausgleichsprämie in der betrieblichen Praxis, NWB 28/2024 S. 1927
In der ab dem 1.1.2024 geltenden „Düsseldorfer Tabelle“ sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf angepasst worden. Außerdem wurden die Einkommensgruppen geändert.
In der Praxis besteht häufig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte keine Kenntnis vom Umfang und Wert des Nachlasses hat und daher auch nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern.