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EFRAG veröffentlicht 64 neue ESRS-Erläuterungen auf der Q&A-Plattform

Am 6.12.2024 gab EFRAG die Veröffentlichung von 64 neuen Erläuterungen bekannt, die der Zusammenstellung technischer Erläuterungen hinzugefügt wurden. Diese Zusammenstellung enthält die Zuordnung von Nachhaltigkeitsfragen in Absatz AR 16 von ESRS 1 zu den Offenlegungsanforderungen in den aktuellen Standards. Insgesamt sind nun 157 Erläuterungen verfügbar. Anhang III der Zusammenstellung identifiziert außerdem 133 Fragen, die bereits durch Umsetzungsleitlinien und veröffentlichte Erläuterungen beantwortet wurden.

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Nachhaltigkeit: Mehr Unternehmen zur Berichtserstattung verpflichtet

Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.

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