Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung“.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Passivierung bei im Voraus erhaltenen Zahlungen für Projektbegleitung“.
Die jüngste IFRS IC-Konferenz fand am 11.3.2025 statt. Der Beitrag stellt die dort behandelten Themen, deren momentanen Status und die weiteren Schritte vor.
Ende Februar dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission mit den „Omnibus-Richtlinien“ zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie, der Bilanzrichtlinie, der Corporate Sustainabiliy Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustinability Due Diligence Directive (CSDDD) Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihrer Prüfung (Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG, der Richtlinie 2013/34/EU, der Richtlinie (EU) 2022/2464 und der Richtlinie (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen sowie Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung CSRD und der CSDDD hinsichtlich der Zeitpunkte, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen anwenden müssen).
Für Unternehmer und ihre Berater ist es schwer, den Überblick über die einzelnen Gesetzesänderungen zu behalten, die sich im Jahresabschluss 2024 auswirken könnten oder die zwar geplant, dann aber im Gesetzgebungsverfahren gescheitert sind.
Im aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Rückstellung wegen internationaler Mindestbesteuerung“.
Mit dem Discussion Paper „The Statement of Cash Flows – Objectives, Usages and Issues“ hat EFRAG ein Füllhorn an Problemen zur Kapitalflussrechnung adressiert. Der Beitrag erörtert wesentliche Probleme der KFR und geht auch ein auf ein Staff Paper für erste Beratungen im ASAF und für die EEG.
Die Unsicherheiten über die Anwendung und Weiterentwicklung der Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und den ESRS, die bereits im Jahr 2024 zu beobachten gewesen sind, bestehen im Jahr 2025 fort.
Am 15.1.2025 wurde eine Aktualisierung der ESEF-Verordnung (Delegierte Verordnung EU-2019/815 der Europäischen Kommission) im EU-Amtsblatt verö?entlicht. Die Aktualisierung dient der rechtlichen Indossierung von Anpassungen in der ESEF-Basistaxonomie vor dem Hintergrund von Änderungen im IFRS-Regelwerk.
Aus theoretischer und auch aus praktischer Sicht steht der Geschäfts- oder Firmenwert (GFW) und insbesondere seine Werthaltigkeit in den letzten Jahren (erneut) im Fokus. Der Beitrag vergleicht in einer empirischen Analyse die Bilanzierungspraxis der DAX40-Unternehmen.
Die jüngste IFRS IC-Konferenz fand am 26.11.2024 statt. Der Beitrag stellt die dort behandelten Themen, deren momentanen Status und die weiteren Schritte vor.
Dr. Norbert Lüdenbach behandelt in seinem aktuellen Praxisfall das Thema „Ausweis von Währungserfolgen aus Vorräten sowie Finanzanlagen“.
Vielen Unternehmen steht ein kompliziertes Bilanzjahr 2024 ins Haus. Lieferkettenstörungen, steigende Rohstoffpreise, erhöhte Energiekosten sowie inflationistische Tendenzen, aber auch die allgemeinen Konjunkturbelastungen infolge der sich eingestellten Rezession haben bei nahezu allen Unternehmen negative Spuren mit Blick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hinterlassen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 25.10.2024 den Bericht „From black box to open book? Evidence from the first application of IFRS 17 Insurance Contracts“ zur Erstanwendung von IFRS 17 „Versicherungsverträge“ veröffentlicht. Der Bericht beinhaltet auch Empfehlungen an Unternehmen, um diese bei der Aufstellung entsprechender IFRS-Abschlüsse zu unterstützen.
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW hat am 17.10.2024 eine Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50) verabschiedet. Gegenstand des Moduls sind Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS.