Suchen

Rechnungswesen

Abo Bilanzierung //

Brennpunkte bei anschaffungsnahen Herstellungskosten

Typische Fehlerquellen und Beanstandungen durch Betriebsprüfungen vermeiden

Die steuerliche Behandlung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Gebäuden – vor allem innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf – ist oft ein Streitpunkt bei steuerlichen Außenprüfungen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen, da die Kosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich berücksichtigt werden können und damit nicht selten hohe Steuernachzahlungen drohen. In diesem Beitrag werden typische Fehlerquellen aufgezeigt und Beispiele für die Abwehr- und Gestaltungsberatung dargestellt.Ronig, Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen, GrundlagenJüttner, Ein Überblick über die Gebäudeabschreibung, BBK 19/2024 S. 892

Abo Außenprüfung //

BMF ändert Größenklassen zum 1.1.2024 für Betriebsprüfungen

Für den Prüfungsturnus ab dem 1.1.2024 hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt (BMF, Schreiben v. 15.12.2022, BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.Bender, Zulässigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber Erben, NWB 32/2024 S. 2192Jahn, Offenlegungspflichten und die (geplante) Anpassung der Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften, NWB Sanieren 4/2024 S. 109NWB-Nachricht v. 31.01.2024, Verfahrensrecht | Betriebsprüfung nach dem Tod des Geschäftsinhabers (FG)Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung, NWB 4/2024 S. 274NWB-Nachricht v. 21.12.2023, Jahresabschluss | Größenklassen von Kapitalgesellschaften werden erhöht (Europäische Kommission)

Abo Handelsbilanzrecht //

Neue Vorgaben zur Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Die am 1.7.2023 in Kraft getretene Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) (BGBl 2023 I Nr. 152) sieht vom allgemeinen Handelsbilanzrecht abweichende Vorschriften für die Gliederung der Jahresabschlüsse und einiger Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vor. Das in der Verordnung vorgegebene Formblatt ist zwingend für Jahresabschlüsse von Wohnungsunternehmen anzuwenden, die sich auf nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre beziehen.

Abo Praxisfälle //

Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten einer GmbH bei Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen

Die Wirtschaftsprüferin ist seit mehreren Jahren mit der Prüfung des Abschlusses einer mittelgroßen GmbH beauftragt. Im August 2023 teilt der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit, dass er die GmbH auf sein Einzelunternehmen verschmelzen möchte. Die Verschmelzung soll im Oktober 2023 erfolgen. Weder Jahresabschluss noch Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 sind bislang aufgestellt.

Loading...