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Steuerrecht

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Abo Verfahrensrecht //

Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit (BFH)

Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die - tatsächlich nicht erwirkte - Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen (BFH, Urteil v. 25.2.2025 - VIII R 2/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Einkommensteuer //

Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind (BFH)

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser (ersten) Phase des Auslandsaufenthalts zum mehrjährigen Studium im Ausland entschlossen hat, seinen inländischen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung beibehält, sind Übergangszeiten zwischen den Auslandsaufenthalten von höchstens vier Monaten wie ausbildungsfreie Zeiten zu behandeln und dem nachfolgenden Studienjahr zuzuordnen (Fortführung der Rechtsprechung, Senatsurteil v. 21.6.2023 - III R 11/21, BFHE 280, 542, BStBl II 2023, 970) (BFH, Urteil v. 20.2.2025 - III R 32/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Abo Gewerbesteuer //

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr (BFH)

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 15.6.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914) (BFH, Beschluss v. 20.3.2025 - III R 14/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Steuerfahndung //

Steuerliches Mehrergebnis durch die "Soko Grunderwerbsteuer" (FinMin NRW)

Die in Nordrhein-Westfalen ansässige "Soko Grunderwerbsteuer" hat über zwei Jahre ein steuerliches Mehrergebnis von rund 150 Mio. Euro erzielt. Die Behörde, die in der Regionalabteilung VII („Bergisches Land-Sauerland“) beim Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) angesiedelt ist, ist darauf spezialisiert, systematisch Ausfälle bei der Grunderwerbsteuer bei internationalen Unternehmen aufzudecken.

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Umsatzsteuer //

Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt (BFH)

Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 148 Buchst. d MwStSystRL grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der - auf der Vorstufe erbrachten - sonstigen Leistung für den vorstehenden Bedarf ohne Einführung von Kontroll- und Überwachungsmechanismen als sicher gelten kann (BFH, Urteil v. 19.12.2024 - V R 12/23; veröffentlicht am 15.5.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids (BFH)

Die unbefristete Optionserklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der Fassung von 2013 ist im Einspruchsverfahren zu berücksichtigen, soweit ihre steuerrechtlichen Auswirkungen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Die Bindungswirkung nach § 351 Abs. 1 AO hat nicht zur Folge, dass die Verschonung, wenn sie den Änderungsrahmen verlässt, insgesamt zu versagen ist (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - II R 44/21; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Verlängerung der Nachbehaltensfrist - Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids (BFH)

Bei der im ADV-Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes v. 12.5.2021 (BGBl I 2021, 926, BStBl I 2021, 838) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 1.7.2021 erfolgt sind (BFH, Beschluss v. 10.4.2025 - II B 54/24 (AdV); veröffentlicht am 2.5.2025.

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Abo Umsatzsteuer //

Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung (BFH)

§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen kann, fehlt es hieran (BFH, Urteil v. 19.12.2024 - V R 18/22; veröffentlicht am 2.5.2025).

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Körperschaftsteuer //

Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG (BFH)

Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin, an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 21/22; veröffentlicht am 24.4.2025).

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Abo Umsatzsteuer //

Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand (BFH)

Die Lieferung einer Waschkommode, die sich aus einer (ohne Recht zum Vorsteuerabzug von einer Privatperson erworbenen) Kommode und aus (mit Recht zum Vorsteuerabzug erworbenen) Sanitärgegenständen (Waschbecken, Armaturen etc.) zusammensetzt, unterliegt nicht der Differenzbesteuerung, weil der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (Anschluss an EuGH, Urteil Bawaria Motors v. 19.7.2012 - C 160/11, EU:C:2012:492) (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - XI R 9/23; veröffentlicht am 24.4.2025).

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Abo DBA //

Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (BFH)

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)-Niederlande, DBA-Japan, DBA-Großbritannien, DBA-Spanien, DBA-Australien, DBA-Irland, DBA-Belgien, DBA-Schweiz, DBA-Italien, DBA-Dänemark, DBA-Kanada, DBA-Singapur, DBA-Norwegen, DBA-Griechenland und DBA-Frankreich sein (BFH, Urteil v. 12.12.2024 - VI R 25/22; veröffentlicht am 17.4.2025).

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