Zur Gewerbesteuerpflicht bei sog. aufwärts abgefärbten Personengesellschaften
Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1838) passt die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht von vermögensverwaltenden Personengesellschaften in den Fällen der sog. Aufwärtsabfärbung der Rechtsprechung an. Die im BFH-Urteil v. 6.6.2019 - IV R 30/16 (BStBl 2020 II S. 649) zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.