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Finanzverwaltung

Steuerrecht //

Zur Gewerbesteuerpflicht bei sog. aufwärts abgefärbten Personengesellschaften

Finanzverwaltung passt Auffassung mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 der Rechtsprechung an

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1838) passt die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht von vermögensverwaltenden Personengesellschaften in den Fällen der sog. Aufwärtsabfärbung der Rechtsprechung an. Die im BFH-Urteil v. 6.6.2019 - IV R 30/16 (BStBl 2020 II S. 649) zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.

Einkommensteuer //

Das BMF-Schreiben zur Verlängerung der Tarifermäßigung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Das BMF-Schreiben v. 4.9.2025 (BStBl 2025 I S. 1695) enthält die Anwendungsregelungen zu § 32c EStG in der Fassung des Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft v. 23.10.2024 (BGBl 2024 I Nr. 321). Durch dieses Gesetz wurde die zuvor schon vorübergehend für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2022 geltende Regelung des § 32c EStG um zwei weitere sog. Betrachtungszeiträume (Veranlagungszeiträume 2023 bis 2028) verlängert. Der novellierte § 32c EStG entspricht inhaltlich weitgehend der inzwischen ausgelaufenen Altregelung. Neu ist nur eine Anpassung des § 32c Abs. 5 EStG an die Erweiterung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre und eine Aktualisierung der unionsrechtlichen Antragsvoraussetzungen. Demgemäß entspricht das aktuelle Anwendungsschreiben inhaltlich weitgehend dem zu § 32c EStG a. F. ergangenen BMF-Schreiben v. 18.9.2020 (BStBl 2020 I S. 952), das mit seinen Änderungen für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2022 auch künftig anwendbar bleibt.

Digitalisierung //

RABE – Ein weiterer Schritt zur digitalen Steuerwelt: Chancen, Risiken und der praktische Ablauf der Belegreferenzierung

Die Steuererklärung wird digitaler – und zwar endgültig: Mit RABE („Referenzierung auf Belege“) geht die Finanzverwaltung den nächsten großen Schritt zur papierlosen Steuerwelt. Belege müssen nicht mehr nachgereicht, sondern können direkt bei der Erstellung der Erklärung in ELSTER oder DATEV hinterlegt und den Eingabefeldern zugeordnet werden. Das spart Rückfragen, beschleunigt die Bearbeitung und erhöht die Transparenz. Doch mit dem neuen Komfort entstehen auch neue verfahrensrechtliche Fragen, die Steuerberater kennen sollten. RABE ist dabei mehr als ein technisches Feature – es markiert den Beginn eines neuen digitalen Verständnisses von Mitwirkung im Besteuerungsverfahren.

Editorial //

Eine direkte Förderung wäre sinnvoller

Im Rahmen der sog. Wohnraumoffensive soll die Sonderabschreibung steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment setzen. § 7b EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019 eingeführt und inzwischen zwei Mal geändert. Die geltende Regelung umfasst fünf Absätze mit 766 Wörtern. Hinzu kommen Verwaltungsanweisungen. Das aktuelle BMF-Schreiben v. 21.5.2025 (TAAAJ-91950) hat 35 Textseiten und 118 Randziffern. Die Norm und ihre Interpretation durch die Finanzverwaltung können mit Fug und Recht als komplex bezeichnet werden, wobei noch nicht einmal alle Zweifelsfragen beantwortet werden. Komplexität ist das Ausmaß von Vernetztheit, Eigendynamik und Intransparenz durch Unübersichtlichkeit, Unvollständigkeit und Ungenauigkeit (Helbig, Steuerkomplexität, 2018, S. 58).

Internationales Steuerrecht //

BMF-Schreiben zum Steueroasen-Abwehrgesetz

Die Bekämpfung der Steuerflucht in Niedrigsteuerländer oder Steueroasen ist seit Jahrzehnten ein dynamisches und vielgestaltiges Thema im internationalen Steuerrecht, welches sowohl den deutschen Gesetzgeber als auch multinationale Organisationen beschäftigt. Mit dem Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2056) wurde – anknüpfend an die regelmäßig aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke – der Werkzeugkasten nationaler Regelungen in Deutschland verschärft. Signifikanter Teil dieses Gesetzgebungspakets ist das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG).

Umsatzsteuer //

BMF zu CESOP-Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister

Der im Rahmen des JStG 2022 eingeführte § 22g UStG verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, Aufzeichnungen über von ihnen im Rahmen von Zahlungsdiensten erbrachte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und dem BZSt zu übermitteln. Kurz vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2024 hat das BMF mit Schreiben v. 28.12.2023 (BStBl 2024 I S. 164) Hinweise zur Anwendung der Neuregelung gegeben und eine Fristverlängerung für die erste einzureichende Meldung gewährt. Besonders hervorzuheben sind die umfassenden Verweise des BMF auf die CESOP-Leitlinien, die zumindest als Auslegungshilfe herangezogen werden können.

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