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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
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Geldwäschebekämpfung/Berufsrecht //

Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit 17.2.2025 (BRAK)

Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

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Gesetzgebung //

StÄndG 2025 - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (hib)

Die Bundesregierung erteilt der Forderung des Bundesrates auf finanziellen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch das geplante Steueränderungsgesetz 2025 entstehen, eine Absage. Dies geht aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor (BT-Drucks. 21/2470). Anderen Vorschlägen des Bundesrates stimmt die Bundesregierung dagegen zu.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Delegierter Rechtsakt zur Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung für Unternehmen der ersten Welle verabschiedet (WPK)

Die Europäische Kommission hat am 11.7.2025 einen Delegierten Rechtsakt zur Änderung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Die sogenannte „Quick Fix“-Verordnung sieht gezielte Erleichterungen für Unternehmen der sogenannten ersten Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Angesichts der Unsicherheiten durch die Omnibus I-Vorschläge hat die Kommission beschlossen, diese Unternehmen durch verlängerte und erweiterte Übergangsvorschriften bei einzelnen Angabepflichten für die Berichtsjahre 2025 und 2026 zu entlasten. Dies teilte die WPK mit.

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Gesetzgebung //

Schutz vor Greenwashing und besserer Schutz vor manipulativen Designs bei Finanzdienstleistungen (BMJV)

Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen. Künftig sollen für Werbung mit Umweltaussagen (z.B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“) strengere Vorgaben gelten. Außerdem sollen Verbraucher besser vor Manipulation geschützt werden, wenn sie online einen Vertrag über eine Finanzdienstleistung abschließen.

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