Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2024
Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die für die Buchführungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte für den Umsatz und Gewinn erhöht.
Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die für die Buchführungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte für den Umsatz und Gewinn erhöht.
Das BMF informiert über die am 17.4.2025 erfolgte Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt über das Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Anzeigen.
Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
Die Europäische Kommission hat zur Änderung der Größenklassen die Richtlinie (EU) 2023/2775 v. 17.10.2023 am 21.12.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Der Bundesrat hat sich am 20.10.2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht (BR-Drucks. 433/23 (Beschluss)). U.a. wird eine Änderung für die Steuerbefreiung von PV-Anlagen vorgeschlagen.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum DAC8-Umsetzungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten. Der Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG-E) sieht umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vor. Der Entwurf zielt darauf ab, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die für die Besteuerung von Kryptotransaktionen erforderlich sind.NWB-Nachricht v. 10.03.2025, Einkommensteuer | Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF)
Der Mindestlohn und auch das Wohngeld steigen. Eltern können höhere Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Die elektronische Patientenakte kommt. Für Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht. Über diese und weitere Neuregelungen im Januar 2025 informiert die Bundesregierung.
Das BMF hat am 4.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8-Umsetzungsgesetz - DAC 8-UmsG)" veröffentlicht.
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.
Die Bundesregierung hat am 4.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.11.2024).
Zum 1.1.2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am 24.11.2023 abschließend zugestimmt (BR-Drucks. 511/23 (Beschluss)).
Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1) veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Heizungstausch kann aber schon nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger, also von sofort an, beauftragt und der Förderantrag dann später nachgereicht werden. So profitieren Antragsteller bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.
Der Bundesrat hat am 27.9.2024 dem "Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" zugestimmt (BR-Drucks. 415/24 (Beschluss)).
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2024 auf 12,41 €. Ein Jahr später wird er auf 12,82 € angehoben. Hierdurch steigt auch die Verdienstgrenze im Minijob auf 538 €/Monat. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet u.a. die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Der Rat der Europäischen Union hat am 30.5.2024 ein Paket von neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen, um u.a. das EU-Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Eingeführt wird u.a. eine Bargeldobergrenze von 10.000 €, die in drei Jahren gelten soll.
Der Bundestag hat am 11.5.2023 dem Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz in 2./3. Lesung zugestimmt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 20/6700) zugrunde, die mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen wurde.