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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
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Geldwäschebekämpfung/Berufsrecht //

Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit 17.2.2025 (BRAK)

Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Abo DAC8-UmsG //

BMF veröffentlicht Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum DAC8-Umsetzungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten. Der Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG-E) sieht umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vor. Der Entwurf zielt darauf ab, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die für die Besteuerung von Kryptotransaktionen erforderlich sind.NWB-Nachricht v. 10.03.2025, Einkommensteuer | Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF)

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Gesetzgebung //

Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie abgelehnt (Bundestag)

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

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Energiewechsel //

Neue Förderung für Heizungstausch und Gebäude-Effizienzmaßnahmen startet (BMWK)

Die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1) veröffentlicht. Damit kann die neue Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Der Heizungstausch kann aber schon nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger, also von sofort an, beauftragt und der Förderantrag dann später nachgereicht werden. So profitieren Antragsteller bereits jetzt von den neuen Fördersätzen.

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