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Gewerbesteuer

Steuerrecht //

Zur Gewerbesteuerpflicht bei sog. aufwärts abgefärbten Personengesellschaften

Finanzverwaltung passt Auffassung mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 der Rechtsprechung an

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 5.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1838) passt die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur sachlichen Gewerbesteuerpflicht von vermögensverwaltenden Personengesellschaften in den Fällen der sog. Aufwärtsabfärbung der Rechtsprechung an. Die im BFH-Urteil v. 6.6.2019 - IV R 30/16 (BStBl 2020 II S. 649) zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze sind damit in allen offenen Fällen über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.

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Einkommensteuer //

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen (BFH)

Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (BFH, Urteil v. 26.9.2025 - IV R 16/23; veröffentlicht am 5.2.2026).

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Gewerbesteuer //

Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums (BFH)

Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war (BFH, Urteil v. 17.10.2024 – III R 1/23; veröffentlicht am 23.1.2025).

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Gewerbesteuer //

Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr (BFH)

Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 15.6.2004 - VIII R 7/02, BFHE 206, 388, BStBl II 2004, 914) (BFH, Beschluss v. 20.3.2025 - III R 14/23; veröffentlicht am 22.5.2025).

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Gewerbesteuer //

Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervermietungsmodell (BFH)

Die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an BFH-Urteile v. 18.5.2011 - X R 4/10, BStBl II 2011, 887 und v. 30.10.2014 - IV R 9/11, BFH/NV 2015, 227). Dies gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet (BFH, Urteil v. 11.7.2024 - III R 41/22; veröffentlicht am 10.10.2024).

Gewerbesteuer //

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung – Ausschließlichkeitsgebot in zeitlicher Hinsicht

Mit Urteil v. 17.10.2024 entschied der BFH, einer grundstücksverwaltenden Kapitalgesellschaft stehe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht zu, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („zu Beginn des 31.12.“) veräußere. In diesem Fall ist sie in zeitlicher Hinsicht nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig.

Gewerbesteuer //

„Aufwärts abgefärbte“ Personengesellschaft ist nicht Steuerobjekt der Gewerbesteuer

Mit Beschluss v. 28.5.2025 hat der BFH die Beschwerde des beklagten Finanzamts wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet in einem Fall zurückgewiesen, dem die Streitfrage zugrunde liegt, ob eine aufgrund gewerblicher Beteiligungseinkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG gewerblich gefärbte Personengesellschaft Steuergegenstand der Gewerbesteuer sei. Diese Rechtsfrage sieht der BFH als nicht mehr klärungsbedürftig an, da durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sei, dass die Folgen der „Aufwärtsabfärbung“ auf den Bereich des Einkommensteuerrechts zu beschränken seien.

Gewerbesteuer //

Gewerbesteuerfreiheit für Wahlleistungen eines Krankenhauses

Der Ertrag eines Krankenhauses aus Wahlleistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft (Nutzung eines sogenannten Komfortzimmers) ist nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG gewerbesteuerfrei, wenn das Krankenhaus die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllt, also mindestens 40 % der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.

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Gewerbesteuer //

Fortbestand eines Gewerbeverlusts bei Anwachsung (BFH)

Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts gemäß § 10a GewStG erforderliche Unternehmensidentität der übertragenden Kapitalgesellschaft unberührt. Soweit ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener Gewerbeverlust durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangen ist, entfällt der bei der Kapitalgesellschaft nach § 10a Satz 6 GewStG als vortragsfähig festgestellte Fehlbetrag nicht dadurch, dass sie den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert (BFH, Urteil v. 25.4.2024 - III R 30/21; veröffentlicht am 5.9.2024)

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