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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 142/15

Gesetze: ZK Art. 220 ; EUDVO-791/2011; AO § 88 ; AO § 91 Abs. 1

Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von Antidumpingzöllen durch Umladungen in Malaysia (Port Klang)

Leitsatz

Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen.

Auf Einfuhren von Glasfasergewebe mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll über die malaysische Freizone Port Klang in die europäische Union eingeführt wurden, kann Antidumpingzoll und nichtpräferenzieller Drittlandszoll nachzuerheben sein.

Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte oder das Anhörungsrecht.

Keine Umkehr der Beweislast mangels Verstoß gegen Amtsermittlungspflicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
LAAAJ-22163

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 11.07.2022 - 4 K 142/15

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