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BFH Urteil v. - I R 8/75 BStBl 1977 II S. 798

Gesetze: UmwG 1956 § 5UmwG 1956 § 20UmwG 1956 § 24UmwStG 1957 § 5 Abs. 2 Satz 1EStG § 5EStG § 6aEStG § 15 Nr. 2HGB § 38HGB § 39HGB § 124HGB § 161GmbHG § 41 Abs. 1AktG § 149 Abs. 1

Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH bestehen, der Gesellschafter der KG geworden ist; kein Wahlrecht für die Auflösung einer Pensionsrückstellung

Leitsatz

1. Die Umwandlung einer GmbH in eine KG führt nicht zum Erlöschen einer Pensionsverpflichtung, die die GmbH ihrem Gesellschafter- Geschäftsführer gegenüber eingegangen war, der im Zuge der Umwandlung Gesellschafter der KG geworden ist.

2. Die zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist nicht infolge der Umwandlung in die KG von dieser gewinnerhöhend aufzulösen (Abweichung von den Urteilen des , BFHE 81, 547, BStBl III 3 1965, 198, und vom IV R 62/66, BFHE 87, 531, BStBl III 3 1967, 222).

3. Auch wenn man davon ausgeht, daß handels- und steuerrechtlich im Hinblick auf Pensionsanwartschaften ein Wahlrecht für die Bildung von Rückstellungen besteht, so kann ein entsprechendes Wahlrecht für die Auflösung der Pensionsrückstellungen nicht anerkannt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 798
RAAAA-91272

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 22.06.1977 - I R 8/75

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