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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 472/22 U

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; AO § 171 Abs. 4

Festsetzungsfrist: Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung – Anforderung von Unterlagen als Prüfungshandlung – Prüfungsbeginn vor Erlass der Prüfungsanordnung für Erweiterungsjahr

Leitsatz

  1. Die Voraussetzungen des für die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist maßgeblichen Beginns der Außenprüfung für ein Erweiterungsjahr werden bereits durch die Anforderung der Vorlage von nicht auf einen bestimmten Einzelsachverhalt bezogenen Aufzeichnungen, Büchern und Geschäftspapieren für dieses Jahr durch den Prüfer erfüllt.

  2. Eine solche Prüfungshandlung ist nicht deshalb lediglich der Prüfungsvorbereitung zuzuordnen, weil sie vor der Bekanntgabe der ergänzenden Prüfungsanordnung und vor dem in dieser Prüfungsanordnung angegebenen Prüfungsbeginn erfolgt ist.

Fundstelle(n):
AO-StB 2022 S. 351 Nr. 11
AO-StB 2023 S. 148 Nr. 5
DStR 2023 S. 10 Nr. 20
DStRE 2023 S. 815 Nr. 13
GStB 2022 S. 428 Nr. 12
GmbH-StB 2023 S. 21 Nr. 1
GmbH-StB 2023 S. 21 Nr. 1
StBp 2023 S. 32 Nr. 1
OAAAJ-21365

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.07.2022 - 1 K 472/22 U

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