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BFH Urteil v. - IV R 87/72 BStBl 1977 II S. 543

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Zur Anwendung der Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Anwaltskanzlei bei einem Rechtsanwalt

Leitsatz

Für Fahrten eines Rechtsanwalts mit dem eigenen Kfz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Anwaltskanzlei) können als Betriebsausgaben nur die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anerkannt werden; dies gilt auch dann, wenn anläßlich dieser Fahrten Termine bei Gerichten oder Behörden erledigt werden. Etwas anderes gilt nur für den dafür erforderlichen Mehrweg.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 543
XAAAA-91231

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 17.02.1977 - IV R 87/72

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