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BFH Urteil v. - I R 74/73 BStBl 1976 II S. 721

Leitsatz

1. Der Senat hält daran fest, daß Abbauverträge zur Ausbeutung von Bodenschätzen gewerbesteuerrechtlich in der Regel als Verpachtung des Abbaurechts des Grundeigentümers und nicht als Grundbesitzverpachtung anzusehen sind. Auch handelt es sich nicht um Kaufverträge oder um Nutzungsüberlassungen eigener Art.

2. Weder die Beschränkung der Ausbeute auf eine festgelegte Menge von Bodenschätzen zu einem bestimmten Preis noch ein Verzehr des Ausbeuterechts stehen der Annahme einer Pacht entgegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 721
QAAAA-91161

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BFH, Urteil v. 26.05.1976 - I R 74/73

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