Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung
Leitsatz
1. Ob eine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe und eine Neueröffnung eines anderen Betriebs oder lediglich eine Betriebsverlegung gegeben sind, richtet sich danach, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der bisherige und der neue Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind.
2. Muß ein Lebensmitteleinzelhändler sein bisheriges Ladengeschäft schließen und eröffnet er an einem mehr als 10 km entfernten Ort ein neues Ladengeschäft, so kann eine Betriebsaufgabe auch dann zu bejahen sein, wenn der Warenbestand des bisherigen Geschäfts in das neue Geschäft überführt wurde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 672 FAAAA-91156
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