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BFH Urteil v. - VI B 85/75 BStBl 1976 II S. 452

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2LStDV § 20 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3

Mittagsheimfahrten sind auch bei Körperbehinderten Kosten der Lebenshaltung

Leitsatz

Mittagsheimfahrten sind auch bei Körperbehinderten den allgemeinen Kosten der Lebenshaltung zuzurechnen. Durch § 9 Abs. 2 EStG wird der in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG enthaltene Begriff der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht erweitert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 452
JAAAA-91133

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 02.04.1976 - VI B 85/75

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