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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 259

Stiftungsrechtsreform 2021

Eine Betrachtung aus Sicht der Praxis ein Jahr vor dem Start

Dr. Michael Demuth

Die Stiftungsrechtsreform von 2021 setzt den laufenden Reformprozess im Stiftungsrecht seit 2002 fort. Dass dieser mit der aktuellen Reform, die in einem Jahr zum in Kraft treten wird, noch nicht abgeschlossen ist, erkennt man bereits daran, dass der Gesetzgeber ausdrücklich eine Evaluierungsphase von zwei Jahren vorgesehen hat, nach welcher die beschlossene Reform auf Anpassungsbedarfe geprüft werden soll. Ab dem Jahr 2026 ist dann als echtes Novum im Stiftungsrecht die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters vorgesehen. Die aktuelle Stiftungsrechtsreform hat in erster Linie das Ziel, die bisher recht zersplitterte Gesetzeslandschaft in den jeweiligen Landesrechten der Bundesländer im BGB zusammenzufassen. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Fragen aus der Praxis, die für bereits bestehende Stiftungen sowie bei der Gründung neuer Stiftungen in Zukunft im Rahmen der Reform auf die Stifter, Stiftungsorgane und ihre Berater zukommen.

Kernaussagen
  • Nach einem langen und umstrittenen Gesetzgebungsverfahren tritt am die Stiftungsrechtsreform mit dem Ziel in Kraft, dass zersplitterte Landesstiftungsrecht durch detaillierte Regelungen im BGB zu vereinheitlichen.

  • Le...

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